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RBB verliert vor Gericht

Das Onlineangebot des Rundfunks war zu presseähnlich

Im Rechtsstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und fünf re­gio­nalen Zeitungsverlagen hat das Landgericht Potsdam ein Urteil gefällt: Die früheren Onlinenachrichten­angebote des RBB waren demnach unzulässig, da sie eine zu hohe Presseähnlichkeit aufwiesen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld.

Nach Ansicht der Verlage sei rbb24 mit „typisch pressemäßiger Berichterstattung“ aufgefallen. Seit Juni dieses Jahres ist im Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen, dass die Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio anders aussehen müssen als die von Verlagen. Nach dem Telemedienauftrag, ausgehandelt zwischen Verlagsvertretern, Länderchefs und öffentlich-rechtlichen Sendern, sind Letztere dazu verpflichtet, sich online stärker auf Ton und Bewegtbild zu konzentrieren anstatt auf Texte.

Ein Rechtsstreit über die „Tagesschau“-App hatte diese Entwicklung schon 2011 angestoßen. Damals beschwerte sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dass Sender mit Rundfunkbeiträgen Produkte anbieten könnten, die sich optisch kaum von denen der Presse abhöben.

RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein betont in einer Stellungnahme, dass das Angebot des RBB inzwischen inhaltlich und formal weit von dem entfernt sei, das in der Klage angeprangert wurde. Intendantin Patricia Schlesinger sagte, der RBB schaue zuversichtlich auf den neuen Telemedienauftrag, „der juristische Auseinandersetzungen wie diese künftig vermeiden könnte“. Leonie Gubela

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