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Kleine gegen Große Koalition

FDP, Grüne und Linkspartei klagen gemeinsam gegen Änderung der Parteienfinanzierung

Aus Berlin Anna Lehmann

Dass diese Konstellation ungewöhnlich sei, betonten alle drei: Am Donnerstag gaben FDP, Grüne und Linkspartei im Reichstag bekannt, dass sie gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und die Verfassungsmäßigkeit einer von der Union und der SPD durchgesetzten Novellierung des Gesetzes zur Parteienfinanzierung prüfen lassen werden.

Eine solche Normenkontrollklage kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Das sind gegenwärtig 178 Stimmen, auf die die drei Parteien nur gemeinsam kommen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen sowohl Linkspartei als auch Grüne kategorisch aus.

Der gemeinsame Gang nach Karlsruhe sei auch der politischen Hygiene geschuldet, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann. „Damit die Bürger nicht den Eindruck haben, dass es sich hier um Selbstbedienung handelt.“

Mit ihrer Regierungsmehrheit hatten CDU, CSU und SPD Anfang Juni die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millio­nen Euro beschlossen. Ab dem kommenden Jahr erhalten die Parteien dann jährlich insgesamt 190 Millionen Euro an Steuergeldern. Begründet hatten die Koalitionspartner dies mit dem gestiegenen Aufwand im Zuge der Digitalisierung. Ausschlaggebend dürften aber vor allem Stimmenverluste bei der Bundestagswahl sein, die insbesondere die SPD finanziell hart treffen. Ihre Normenkontrollklage wollen FDP, Grüne und Linkspartei im Herbst vorlegen.

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