: Hamburgs neue Bremse
Weil das Landgericht die Mietpreisbremse für unwirksam erklärte, bessert der Senat jetzt nach
Als Reaktion auf ein Gerichtsurteil hat der Senat seine Mietpreisbremse von 2015 erneut erlassen. In wenigen Tagen solle sie dieses Mal samt Begründung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden, kündigte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Mittwoch an. Außerdem hat der Senat die sogenannte Kappungsgrenze für bestehende Mieten bis Ende August 2023 verlängert. Danach dürfen Vermieter bestehende Mieten maximal um 15 Prozent in drei Jahren erhöhen.
Anlass für den Neuerlass war ein erstmaliges Urteil des Landgerichts, das die inhaltsgleiche Mietpreisbremse von 2015 aus formellen Gründen nicht anwandte. Ihm fehlte die zeitgleiche Veröffentlichung der Begründung zur Verordnung.
Die nun erfolgende Gesamtpublikation schafft aus Sicht des Senats Rechtssicherheit „und stellt damit den Schutz vor zu hohen Mieten bei Neuvermietungen sicher“, teilte die Stadtentwicklungsbehörde mit. Laut Verordnung ist eine Miete bei einer Neuvermietung des Wohnraums im Regelfall auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Der Mieterverein zu Hamburg begrüßte die zeitnahe Nachbesserung. Zumindest hätten Mieter jetzt bis 2020 Rechtssicherheit, sagte Geschäftsführer Siegmund Chychla. Er bedauerte, dass dennoch viele Mieter leer ausgingen. Denn für jene, die zwischen dem 1. Juli 2015 und dem jetzt erfolgten Neuerlass einen Mietvertrag geschlossen haben, bestehe in Bezug auf die Anwendbarkeit der Verordnung weiterhin Rechtsunsicherheit, räumte die Behörde ein.
Sie gehe davon aus, dass sich Vermieter rechtstreu verhielten, so Stapelfeldt. Die Mietpreisbremse gilt stadtweit flächendeckend bis zum 30. Juni 2020.
Wie die Stadtentwicklungssenatorin ausführte, gibt es weiterhin einen angespannten Wohnungsmarkt, die Voraussetzung für den Erlass der Mietpreisbremse. So seien die Mieten in der Stadt von 2007 mit 7,86 Euro Brutto-Kaltmiete pro Quadratmeter auf durchschnittlich 11,02 Euro 2017 gestiegen.
Der Bundesdurchschnitt lag nach Angaben der Behörde 2017 bei 7,78 Euro. Die Wirkung der Mietpreisbremse werde derzeit evaluiert, so Stapelfeldt. Mit Ergebnissen sei vor Ablauf der Mietpreisbremse zu rechnen. (dpa)
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