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„Sachsensumpf“ nicht wirklich trockengelegt

Die Verdächtigungen im Korruptionsskandal wurden weder bewiesen noch entkräftet

Zuweilen schien es, als säße die sächsische Justiz auf der Anklagebank

Elf Jahre nach dem als „Sachsensumpf“ bekannt gewordenen angeblichen Korruptionsskandal fanden die Verfahren gegen Beteiligte am Montag ihren vorläufigen Abschluss. Das Urteil des Dresdner Landgerichts stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Aber sogar Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt hatte zwei ehemalige Ermittler vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger entlastet und nur wegen angeblicher Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages vier Monate Haft gefordert. Angeklagt waren die ehemalige Referatsleiterin Organisierte Kriminalität beim Verfassungsschutz Simone H. und der Leipziger Kriminalhauptkommissar Georg W.

Im Jahr 2002 war auf Betreiben der CDU dem Landesamt für Verfassungsschutz auch die Beobachtung der Organisierten Kriminalität übertragen worden. Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot von geheimdienstlichen und polizeilichen Befugnissen, sagte das Sächsische Verfassungsgericht und hob 2005 nach einer Klage der Opposition diese Übertragung wieder auf. Aus den während dieser drei Jahre gesammelten Indizien und Hinweisen sickerten 2007 Details durch. Auf größtes Interesse der Medien stießen aber nicht die Dossiers über Verquickungen mit der osteuropäischen Mafia. Aufsehen erregten vielmehr angebliche Verbindungen hoher Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu und in die Immobilienszene in den wilden Jahren nach 1990.

Die Verdächtigungen wurden weder von der Justiz noch vom Untersuchungsausschuss eindeutig bewiesen oder entkräftet. Ins Auge fiel aber der Eifer, mit dem die Dresdner Staatsanwaltschaft sofort gegen Ermittlungsbeteiligte vorging. Angeklagt wurde ein VS-Mitarbeiter, der Papiere lanciert haben sollte, zwei Journalisten, ja sogar zwei damalige Kinderprostituierte aus einem damaligen Leipziger Bordell wegen ihrer die Justizbeamten belastenden Aussagen. Ohne Erfolg. Der OK-Referatsleiterin H. wurde Sammelwut unterstellt, nachdem sie in den 1990er Jahren als Staatsanwältin einen Kinderschänderring zerschlagen hatte.

Gegen sie und den Kriminalhauptkommissar wurde bereits 2010 Anklage erhoben. Seit einem Jahr wird am Landgericht verhandelt. Bei den abschließenden Plädoyers entstand zuweilen der Eindruck, als säße die Sächsische Justiz auf der Anklagebank und nicht die beiden Ermittler. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen, nunmehr Strafverteidiger, unterstellte dem Vorsitzenden Richter Joachim Kubista fast sieben Jahre vorsätzlicher Verfahrensverschleppung. In der Sache sei die Anklage allein schon deshalb haltlos, weil der Verfassungsschutz keine Strafverfolgungsbehörde ist.

„Das ist ein politischer Prozess“, erklärte die Angeklagte Simone H. und beteuerte, ihre Arbeit korrekt erledigt zu haben. Bis zuletzt erhielt sie nur eine höchst beschränkte Aussagegenehmigung, VS-Akten wurden massenhaft geschwärzt und nur lückenhaft übersandt. „Mein Vertrauen in Polizei, Justiz und Geheimdienste ist irreparabel zerstört“, sagte Kommissar W. bei seinem Schlusswort.

Michael Bartsch

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