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Beibringen statt verbieten

GEW: LehrerInnen sollten richtigen Umgang mit Handys vermitteln

Von Anna Klöpper

Ob Smartphones erlaubt sind und, wenn ja, wo und wie – ob sie nur in den Pausen aus der Tasche geholt werden dürfen oder vielleicht sogar in den Unterricht integriert werden –, entscheidet jede Schule selbstständig. Das fällt laut Berliner Schulgesetz unter den Bereich der schulischen Eigenverantwortung.

Tatsächlich ist der sinnvolle Umgang mit dem Smartphone inzwischen sogar Bestandteil der „Medien- und Sprachbildung“, die als fächerübergreifende „Querschnittsaufgabe“ im Berliner Rahmenlehrplan definiert ist. Der Haken, den die Bildungsgewerkschaft GEW sieht: „Viele Schulen haben noch überhaupt kein Medienbildungskonzept“, sagt deren Berliner Landesvorsitzender Tom Erdmann. Den Kollegien fehle schlicht die Zeit, sich Gedanken zu machen, wie man diese Lehrplanvorgaben in die Praxis umsetzen kann.

Dabei ist das Thema im Schulalltag enorm wichtig – zum Beispiel auch die Frage, wie man mit Mobbing in sozialen Netzwerken umgeht. LehrerInnen und Schulpsychologen berichten immer wieder, dass das nicht nur ein Problem unter SchülerInnen sei, sondern auch LehrerInnen zunehmend Opfer von Mobbingattacken etwa auf Facebook oder YouTube würden.

Immer wieder heikel ist auch die Frage, wie viel digitaler Kontakt zwischen LehrerInnen und SchülerInnen eigentlich okay ist. WhatsApp- oder Facebook-Gruppen dürften immer nur ein zusätzlicher Kommunikationskanal sein, etwa wenn es darum gehe, Hausaufgaben abzusprechen, sagt Erdmann. „In jedem Fall muss die professionelle Distanz gewahrt bleiben.“

LehrerInnen dürfen die Handys übrigens einkassieren: Das hatte das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr im Fall eines Neuntklässlers entschieden. Der hatte geklagt, weil sein Lehrer das Smartphone gleich übers ganze Wochenende einbehalten hatte und er sich dadurch in seiner „Ehre verletzt und gedemütigt“ sah. Das Gericht hingegen sah die Grundrechte des Schülers nicht verletzt.

Die CDU würde Smartphones an Grundschulen gern grundsätzlich verbieten. So steht es in einem Papier, das der Landesvorstand auf einer Klausur am vorvergangenen Wochenende beschlossen hatte: „Wir sprechen uns für einen pädagogisch sinnvollen Einsatz digitaler Medien in der Grundschule aus, aber gegen die Nutzung privater Smartphones.“

Gerade in den ersten Schuljahren müsse es ums Lesen-, Schreiben- und Rechnenlernen „ohne potenzielle Ablenkung“ gehen, sagt CDU-Generalsekretär Stefan Evers der taz. Im besten Fall lernten die SchülerInnen durch ein solches Verbot, „dass es etwas bringt, das Handy auch mal wegzulegen“. Bei älteren SchülerInnen könnten die Schulen dann Regeln vereinbaren, inwieweit sie Smartphones erlauben wollen.

Ein Verbot sei Unsinn, sagt hingegen GEW-Landeschef Erdmann, der selbst Lehrer ist. „Smartphones sind Teil des Alltags, auch schon der Grundschulkinder – und ich bringen ihnen verantwortungsvollen Handykonsum nicht bei, indem ich es einfach verbiete.“ Auch in der Bildungsverwaltung von Senatorin Sandra Scheeres (SPD) sieht man derzeit keinen Handlungsbedarf: „Für zentrale Vorschriften gibt es keinen Anlass.“

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