im auge behalten:
Konsequenzen aus rassistischem Tweet von Jens Maier (AfD) Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen wegen Beleidigung gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier bestätigt. Auslöser ist ein Tweet, der am 2. Januar über Maiers persönlichen Account verbreitet wurde. Darin wurde der Sohn von Ex-Tennisprofi Boris Becker als „kleiner Halbneger“ verunglimpft. Der Dresdner AfD-Politiker behauptete, ein Mitarbeiter habe den Tweet verfasst. Er bedauere diese „Panne“ und wolle sich „bei Herrn Becker dafür entschuldigen“, so Maier. Den Mitarbeiter habe er abgemahnt und „organisatorische Konsequenzen“ gezogen. Für die Dauer des Verfahrens wird Maiers Immunität als Abgeordneter aufgehoben. (epd)
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen