: „14 Euro wäre eine Orientierung auch für andere Länder“
Außerhalb Berlins sind studentische Hilfskräfte noch prekärer angestellt, sagt GEW-Vorstand Andreas Keller
Interview Ralf Pauli
taz: Herr Keller, in Berlin streiken die studentischen Hilfskräfte für mehr Lohn, die Tarifpartner haben den bundesweit einzigen Tarifvertrag aufgekündigt. Wie ist die Situation in anderen Ländern?
Andreas Keller: In allen anderen Bundesländern haben studentische Beschäftigte keinerlei tariflichen Schutz, da sie nicht vom Flächentarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L – erfasst werden. Das bedeutet vor allem eine deutlich geringere Vergütung. Die ohne die Gewerkschaften vereinbarte Höchstvergütung liegt bei 9,41 Euro für Studierende ohne Abschluss und bei 10,95 Euro für Studierende mit Bachelor. In vielen Ländern liegen die Löhne noch darunter. Hinzu kommt: In allen Ländern außer Berlin und Bremen erlauben die Landesregierungen die Einstellung von wissenschaftlichen Hilfskräften mit Masterabschluss. Diese machen den gleichen Job wie wissenschaftliche MitarbeiterInnen, werden aber untertariflich mit 14,87 Euro pro Stunde bezahlt. Das ist nichts anders als staatliche Tarifflucht.
Warum gibt es nicht auch in Bayern oder NRW Tarifverhandlungen?
Die Länder haben sich darauf verständigt, keine Tarifverhandlungen für studentische Beschäftigte zuzulassen. Die GEW hat wiederholt Initiativen für studentische Tarifverträge nach Berliner Vorbild oder nach einer Integration der Hilfskräfte in den Flächentarif gestartet. In Thüringen hat die Landesregierung einen Tarifvertrag in Aussicht gestellt, ist dann aber eingeknickt. Der Durchbruch blieb bisher aus, weil die in der Tarifgemeinschaft versammelten Finanzminister mauern. Das Beispiel Berlin zeigt aber, dass die Bereitschaft der Betroffenen, zu streiken, zu Verbesserungen führt.
Welche Rechte haben studentische Hilfskräfte?
Studentische Beschäftigte sind ArbeitnehmerInnen und profitieren daher von den gesetzlichen Mindeststandards im Arbeitsrecht. Dazu gehören ein Mindesturlaub von in der Regel vier Wochen, eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis sechs Wochen, und neuerdings der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,84 Euro. Und selbstverständlich dürfen Hilfskräfte streiken und haben dies soeben in Berlin eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Weitergehende tarifliche Rechte aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bleiben ihnen aber vorenthalten, solange für sie kein Tarifvertrag gilt: etwa Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über sechs Wochen hinaus, sechs Wochen Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
In den Uni-Budgets werden studentische Hilfskräfte als Sachmittel geführt …
Symbolisch drückt es die Geringschätzung der studentischen Beschäftigten in der Hochschulwelt aus. Seriösen Berechnungen zufolge arbeiten an den deutschen Hochschulen bis zu 400.000 Hilfskräfte. Ohne sie würde der Betrieb zusammenbrechen. Aber sie werden als Sachmittelbudget begriffen und je nach Kassenlage zurechtgekürzt.
Was wäre eine angemessene Vergütung?
Die GEW tritt dafür ein, die studentischen Beschäftigten in den Geltungsbereich des Flächentarifvertrags für den öffentlichen Dienst aufzunehmen. Ein erster Baustein für eine bundesweite Regelung ist der Tarifvertrag für studentische Beschäftigte in Berlin. Die Forderung der GEW nach einer Anhebung des Stundenlohns auf 14 Euro wäre eine Orientierung auch für andere Länder. Im Übrigen halte ich auch die Mindestbeschäftigungsdauer von zwei Jahren, wie sie auf Druck der Gewerkschaften im Berliner Hochschulgesetz verankert werden konnte, für wichtig, um den Studierenden mehr Planungssicherheit zu geben.
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