: Wachmann steht vor Gericht
Aus Rache legte er Feuer in einer Unterkunft
Von Andreas Speit
Schwere Brandstiftung lautet der Vorwurf. Ein Mitarbeiter der mit der Bewachung der Flüchtlingsunterkunft in der Gartenstadt beauftragten Firma muss sich ab Montag vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Feuer in der Unterkunft gelegt zu haben. Als Motiv gab er in einem Teilgeständnis „Rache“ an. Von Rassismus soll er nicht gesprochen habe – bisher.
„Ich möchte mich da nicht so eng festlegen“, sagt Maike Block-Cavallaro, Sprecherin des Landgerichts. Noch habe sich aber kein politischer Hintergrund aufgedrängt. „Warten wir aber noch mal das Verfahren ab.“
Vor gut sechs Monaten, am 8. Juli 2017, soll der Beschuldigte in der Unterkunft an der Alten Frankfurter Straße den Brand gelegt haben. Mit Hilfe eines Gasfeuerzeuges soll er ein mit Desinfektionsmittel getränktes Handtuch angezündet und durch ein offenes Fenster gezielt in ein Zimmer geworfen haben. Der Bewohner bemerkte die Flammen und ein Brandmelder schlug auch sofort Alarm. Die Feuerwehr war also schnell da und konnte verhindern, dass sich das Feuer ausbreitet. Beim Herunterreißen einer brennenden Gardine zog sich der 34-jährige Bewohner leichte Brandverletzung an der Hand zu.
In der Anklage führt die Staatsanwaltschaft aus, dass sich die Tat gegen einen bestimmen Bewohner gerichtet habe, weil der dem Arbeitgeber berichtet haben soll, der Wachmann habe während seines Dienstes geschlafen. Der erhielt daraufhin eine Abmahnung – und wollte sich offenbar dafür rächen.
Die Unterkunft in der Gartenstadt war erst im vergangenen April eröffnet worden und bietet Platz für 70 Menschen. Die Bewohner haben dort eigene Zimmer oder kleine Wohnungen. Betrieben wird die Einrichtung von der Stadt Braunschweig und die Kommune hatte den Sicherheitsdienst beauftragt. Der heute 22-jährige Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat noch in der Probezeit und wurde zunächst von seinen Aufgaben im Flüchtlingsheim freigestellt. Wenige Tage nach der Brandstiftung teilte der Sicherheitsdienst mit, dass über das endgültige Vorgehen erst nach Ende der Ermittlungen beziehungsweise nach einem Gerichtsurteil entschieden werde.
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