: Ein Recht auf Meinung
Äußerung zu Militanz gegen rechts endet für Antifaschisten mit Freispruch
Von Peter Nowak
Für den Antifaschisten Bernd Langer war es ein gänzlich unerwartetes Weihnachtsgeschenk. Wenige Tage vor dem Fest erreichte ihn ein Schreiben der Berliner Justiz, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass der Senat des Berliner Kammergerichts ein Urteil des Landgerichts vom April 2017 aufgehoben und Langer freigesprochen hat. Sämtliche Kosten des Verfahrens werden von der Landeskasse übernommen.
„Diese Entscheidung freut mich besonders, weil selbst mein Rechtsanwalt nicht mehr mit einem Freispruch gerechnet hat“, so Langer gegenüber der taz. Der langjährige Chronist der linken Szene war in zwei Instanzen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine Straftat gebilligt und damit den öffentlichen Frieden gestört haben soll.
Angriff auf rechte Zeitung
Das Corpus Delicti war ein Interview, dass Langer der Tageszeitung Neues Deutschland über die Geschichte der autonomen Antifabewegung gegeben hatte. Dabei ging es um unterschiedliche Aktionsformen im antifaschistischen Kampf. Militanz gegen rechte Strukturen wurde dort ebenso erwähnt wie die Beteiligung an Bündnisdemonstrationen. In diesem Zusammenhang fiel auch der inkriminierte Satz, der Lange ein fast dreijähriges Gerichtsverfahren einbrachte. „Es gab auch später noch militante Aktionen, zum Beispiel ein koordinierter Anschlag gegen die Junge Freiheit 1994. Wenn man liest, wie das bei denen reingehauen hat – die konnten ihre Zeitung fast zumachen –, war das eine Superaktion gewesen.“
Zwei Instanzen sahen diese Äußerung nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und verurteilten Langer zu Geldstrafen. Sein damaliger Anwalt sah keine Chancen mehr für einen Freispruch. Doch Langer suchte sich einen neuen juristischen Beistand und klagte weiter. Eine Schlappe ist sein Freispruch für den ehemaligen Generalbundesanwalt Alexander von Stahl. Der hatte die Anklage gegen Langer ins Rollen gebracht.
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