: Wissen, wer’s war
PolizistInnen künftig mit Nummern
Von Hannes Stepputat
In Mecklenburg-Vorpommern sollen Bereitschaftspolizisten ab dem neuen Jahr mit einer individuellen fünfstelligen Nummer gekennzeichnet werden, um sie im Bedarfsfall identifizieren zu können. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist davon erwartungsgemäß alles andere als angetan: „Es gibt keinen sachlichen Grund für eine Kennzeichnungspflicht“ schreibt der GdP-Landesvorsitzende Christian Schumacher in Großbuchstaben auf der Website seines Verbandes. Warum schreit er bloß so? Wenn sich alle Polizisten an Regeln und Gesetze halten, kann ja schließlich nichts passieren.
Durch die Nummern würde die Polizei unter Generalverdacht gestellt, darin sind sich Schumacher und Innenminister Lorenz Caffier (CDU) einig. Und unnötig sei die Kennzeichnungspflicht außerdem, denn bislang seien im Nordosten keine Fälle bekannt, in denen Polizisten nicht identifiziert werden konnten, wenn Vorwürfe gegen sie erhoben wurden. Doof nur: Das stimmt nicht.
Im Jahr 2014 etwa wurde der hauptamtliche Fanbeauftragte des Fußballvereins Hansa Rostock im Ostseestadion von einem Polizisten erst umgerannt – mutmaßlich gezielt – bevor ein zweiter Beamter auf den am Boden Liegenden eintrat und ihn verletzte. Gegen den „Rempler“ wurden die Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt eingestellt, doch der tretende Polizist konnte, Sie ahnen es, „trotz umfangreicher Ermittlungen“ nicht identifiziert werden, erklärte die Staatsanwaltschaft Rostock in dieser Woche.
Man müsste schon sehr naiv sein, um zu glauben, dass dies der einzige Fall in einem Bundesland sein soll, dessen Bereitschaftspolizei nach über zehn Jahren unter Law-and-Order-Minister Caffier nicht als besonders zimperlich bekannt ist, weder gegenüber Demonstrierenden noch gegenüber Fußballfans. Letztere im Gegenzug allerdings auch nicht.
Angesichts der Ablehnung der Nummernschildchen stellt sich die Frage, was der Innenminister im Gegenzug bekommt. Die Linksfraktion hegt den Verdacht, dass es einen „Tauschhandel“ gegeben habe – Kennzeichnungspflicht gegen „finalen Rettungsschuss“. Der ist allerdings auch bisher schon erlaubt, er wird nur nicht wörtlich im Gesetz erwähnt. Der Minister will das bei einer geplanten Gesetzesnovelle ändern, obwohl die Koalitionspartnerin SPD keinen Regelungsbedarf sieht. Einen Tauschhandel weisen beide Parteien zurück. Wie auch immer diese Diskussion ausgehen wird, neues Spielzeug bekommt die Polizei jetzt schon: Fußfesseln für sogenannte Gefährder und Bodycams für Polizisten.
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