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Prozess gegen G20-Gegner in HamburgFabio V. kommt frei

Das Oberlandesgericht hat entschieden, den 18-jährigen Fabio V. von U-Haft zu verschonen. Amnesty International hatte die Freilassung gefordert.

Kommt aus dem Gefängnis frei: Fabio V. Foto: Miguel Ferraz

Hamburg taz | Nach langem juristischen Hin und Her hat das Oberlandesgericht am Freitagnachmittag in letzter Instanz entschieden, den 18-jährigen Fabio V. freizulassen. Der Prozess gegen den G20-Gegner geht zwar weiter, aber nun soll er seinem Ende in Freiheit und nicht mehr in Untersuchungshaft entgegenblicken.

Allerdings muss V. noch bis mindestens Montag im Gefängnis warten: Die Richter*innen schickten ihre Entscheidung am Freitag um 15 Uhr in die Welt – zu spät, um noch alle Formalia für die Entlassung zu regeln. Denn als Bedingungen legten sie fest, dass die bereits hinterlegte Kaution von 10.000 Euro auf V.s Namen überschrieben werden muss. Bisher ist sie auf den Namen seiner Mutter hinterlegt. Außerdem müssen die Anwält*innen eine Zustellungsvollmacht unterschreiben, für den Fall, dass V. bei einem Gerichtstermin nicht erscheinen sollte.

V.s Verteidiger Arne Timmermann begrüßte die Entscheidung: „Dann war der Druck offenbar groß genug.“ Zuletzt hatte sich Amnesty International für V.s Freilassung ausgesprochen, auch das Grundrechtekomitee beobachtet den Fall. Mehrfach hatten die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Freilassung des Italieners verhindert, obwohl ihm keine individuelle Tat vorgeworfen wird.

Er wird beschuldigt, am 7. Juli mit 200 anderen G20-Gegner*innen vom Volkspark zum Rondenbarg gegangen zu sein, wo die Polizei mit Steinen und Pyrotechnik beworfen wurde. V. selbst wird das aber nicht vorgeworfen, er soll lediglich dabei gewesen sein. Zudem kann ihn kein Zeuge direkt belasten. Das Urteil wird am 4. Dezember erwartet.

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6 Kommentare

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  • Irgendwie ist es schon schräg, dass man auf der einen Seite militante Islamisten, von denen man mit hoher Wahrscheinlichkeit und mit vielen Indizien annimmt, dass sie konkrete Gewalttaten planen, nach einer Verhaftung nach wenigen Stunden wieder auf freien Fuß setzt, während man andererseits einen Jugendlichen, dem weder eine Tatbeteiligung an den G20-Ausschreitungen klar nachweisen kann mit dürftigster Beweislage monatelang in Haft hält. Entweder weiss die Staatsanwaltschaft irgendetwas konkretes, dass sie der Öffentlichkeit vorenthält, oder das ist wirklich ein politischer Justizskandal, zumal es sich hier um einen Jugendlichen handelt, bei dem Haftgründe noch genauer geprüft und begründet werden müssen.

  • Moment! Ihm wird vorgeworfen, mit anderen irgendwohin gegangen zu sein?? Ist das wirklich eine ernstgemeinte Anklage, oder hat da die Ankläger die Verzweiflung gepackt?

    Nach dem Motto: Exempel statuieren um jeden Preis??

    Armes Deutschland......

  • Wieso "Richter*innen" und "Anwält*innen"? Entschieden hat eine Richterin und verteidigt ein Anwalt. Es gibt weder Grund und Anlass für eine Mehrzahl nach für eine Geschlechterneutralisierung.

    • @DiMa:

      Dir geht das * wohl auf den Keks? Das OLG entscheidet durch drei Richter*innen, und er hat auch nicht nur einen Anwalt, sondern auch eine Anwältin.

      • @Wilhelm Achelpöhler:

        Stimmt. Ich hatte noch die Berichterstattung des Vortages vom Amtsgericht (Einzelrichterin) im Kopf.

  • Richtig so.