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Hoffnung für Bialowieza

Der Europäische Gerichtshof droht Polen mit hohen Geldstrafen, wenn es den geschützten Urwald weiter abholzt. Daraufhin stoppt das Land die Fällungen

Polen darf den geschützten Bialowieza-Urwald nicht weiter abholzen. Diesen Beschluss hat der Europäische Gerichtshof am Montagabend veröffentlicht. Die Richter bestätigen damit eine Anordnung der EU-Kommission. Sollte Polen die Rodungen nicht stoppen, droht ein Zwangsgeld von 100.000 Euro pro Tag. Allerdings ließ der EuGH ein Schlupfloch: Sollte die öffentliche Sicherheit gefährdet sein, seien Ausnahmen von dem Verbot möglich, hieß es.

Offenbar nutzte die Strafandrohung. Die polnische Regierung reagierte umgehend auf das Urteil. Der Forstdirektor erklärte die Fällungen für beendet. Allerdings mit der Begründung, die „Maßnahmen gegen den Borkenkäfer“ seien ohnehin beendet. Das Land hat jetzt 15 Tage Zeit zu erklären, wie es die EuGH-Entscheidung dauerhaft umsetzt. Umweltschützer wollen deshalb wachsam bleiben.

Große Teile des Bialowieza-Walds gehören zum Weltnaturerbe der Unesco. Er gilt als besonders artenreich und beherbergt 59 Säugetierarten, darunter Luchse, Elche und die größte frei lebende Wisentherde Europas. Auch was die heimischen Vögel und Pflanzen angeht, gilt er als Arten-Hotspot.

Trotzdem hatte die polnische Regierung 2016 den Holzeinschlag mitten im Schutzgebiet erlaubt. Sie begründete dies mit dem massenhaften Auftreten des Borkenkäfers. Selbst mehr als 150 Jahre alte Fichten fielen den Sägen zum Opfer. Befallene Bäume würden nicht illegal gefällt, sondern konform mit EU-Regeln, hieß es von polnischer Seite – schließlich gehe es darum zu verhindern, dass der ganze Wald zerstört werde.

Aktivisten, die sich den Holzfällern im Wald in den Weg stellten, beriefen sich auf Ökologen, die sagen, der Wald werde allein mit dem Käfer fertig. Sie warfen der Regierung in Warschau vor, sie wolle nur mehr Profit mit dem Holz machen. Pikant sei, dass das Forstgesetz gerade erst so geändert worden sei, dass Holzeinschlag erleichtert werde.

Auch Brüssel hatte einen Verstoß gegen EU-Schutzrichtlinien moniert und Polen aufgefordert, mit dem Abholzen aufzuhören. Als sich das Mitgliedsland nicht daran hielt, klagte die Kommission vor dem EuGH. (dpa, taz)

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