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Arzt wegen Sterbehilfe angeklagt

Staatsanwaltschaft ficht Freispruch an

Von Friederike Gräff

Die Hamburger Staatsanwaltschaft will sich mit dem Freispruch nicht zufrieden geben: Nun hat sie Revision eingelegt gegen das Urteil im Prozess gegen einen Arzt, in dessen Beisein 2012 eine 81-Jährige und eine 85-Jährige gestorben sind.

Es ist eine komplizierte Materie, juristisch allemal, von weltanschaulich-ethischen Fragen ganz zu schweigen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat lange darum gerungen, dass ein Verfahren eröffnet wurde. Sie hatte vor dem Oberlandesgericht erwirkt, dass der Arzt Johann S. wegen Totschlags angeklagt wurde; die Hauptverhandlung gegen Roger Kusch wurde dagegen nicht eröffnet. In dessen umstrittenen Sterbehilfeverein waren die beiden Frauen eingetreten. Kusch hatte ihnen den Kontakt zu S. vermittelt. Die tödlichen Medikamente, so glaubt das Gericht, hat ihnen der Verein besorgt.

Die Anklage hatte argumentiert, dass der Arzt den Frauen in den Beratungsgesprächen vor ihrem Suizid keine Alternative gezeigt habe. Doch das Hamburger Landgericht hat S. freigesprochen. Zwar seien die Frauen, die zusammen lebten, gesund und ohne finanzielle Sorgen gewesen, hätten Sozialkontakte gepflegt und nur vorauseilend Angst vor Pflegebedürftigkeit gehabt – doch das Gericht müsse die Gründe für den Suizid nicht verstehen, sagte der vorsitzende Richter.

Wesentlich sei, dass die Frauen sich bewusst für den Tod entschieden und in ihrer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen hätten. Seit 2015 ist die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten – zu spät für diesen Fall.

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