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Kein Recht auf Islamunterricht

Islamverbände scheitern mit Klage in NRW. Religionsunterricht soll es aber weiter geben

Die islamischen Dachverbände Zentralrat der Muslime und Islamrat haben keinen Anspruch auf islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Auch seien die Dachverbände keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes.

Der Hintergrund: Im Sommer 2019 endet der Modellversuch, über den in NRW seit 2012 bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht an inzwischen gut 230 öffentlichen Schulen angeboten wird. Dessen Inhalte werden – anders als beim christlichen Religionsunterricht – nicht von einer Religionsgemeinschaft bestimmt, sondern von einem Beirat. An diesem sind die Islamverbände beteiligt.

Unabhängig von dem Urteil werde der islamische Religionsunterricht auch künftig angeboten, stellte Landesschulministerin Yvonne Gebauer (FDP) umgehend klar. Die bisher „konstruktive Zusammenarbeit“ im Beirat solle bestehen bleiben. Diesem sei zu verdanken, dass der islamische Religionsunterricht nach „religionspädagogisch modernen Maßstäben“ erfolge.

Künftig werde es auch darum gehen, so Gebauer, den Islam noch mehr in seiner Vielfalt abzubilden. Angesichts von insgesamt fast 400.000 muslimischen Schülern in Nordrhein-Westfalen halte sie das Angebot für unverzichtbar. Klar sei: Es bleibe bei staatlicher Aufsicht, und der Unterricht werde von hierzulande ausgebildeten Lehrern in deutscher Sprache durchgeführt. (taz, dpa)

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