: Kunden werden gestärkt
Neue Regeln für den Zahlungsverkehr, die wichtigsten Änderungen
Ab 13. Januar gelten neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr. Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder der Online-Banking-PIN/TAN haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis zu 150 Euro, solange er die Karte oder sein Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt auf 50 Euro. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Kunde weiterhin unbeschränkt. Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab 2018 muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren. Kunden können im Online-Banking Drittanbieter beauftragen, Zahlungen vorzunehmen oder Kontoinformationen abzurufen und gegenüber diesen Diensten auch ihre PIN und TAN nutzen. lk
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