: Chaos bei Care-Energy
Im Insolvenzverfahren des Stromversorgers können Kunden noch bis zum 24. Oktober ihre Forderungen anmelden. Das ist allerdings schwierig
Von Bernward Janzing
Er war der undurchschaubarste Stromversorger, den es in Deutschland je gab – jetzt wird der Laden aufgeräumt: Insgesamt elf Unternehmen der Care-Energy-Gruppe und aus deren Umfeld befinden sich seit Frühjahr im Insolvenzverfahren. Für die Gläubiger sind damit Fristen zu beachten. Forderungen gegen die Care-Energy AG zum Beispiel müssen bis zum 24. Oktober eingereicht werden, bei anderen Firmen der Gruppe gelten andere Fristen.
Allerdings wissen viele Betroffene nicht einmal, welches Unternehmen des verschachtelten Firmengeflechts überhaupt ihr Vertragspartner war. Denn als solcher trat mal die Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG auf, mal die mk power. Parallel wurden Kunden auch im Rahmen eines „Energiedienstleistungsvertrages“ durch verschiedene Unternehmen der Care-Energy-Gruppe beliefert, zuletzt von der Care-Energy AG. In der Vergangenheit hatten selbst Übertragungsnetzbetreiber schon das falsche Unternehmen verklagt.
Für betroffene Kunden bedeutet die Verschachtelung eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute: Wenn eines der Unternehmen mit Forderungen auf Kunden zukäme, könnten diese den Anspruch „mit Fug und Recht bestreiten“, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Verbraucher, die behelligt werden, sollten sich wehren.“ Denn die betreffende Firma müsse erst einmal nachweisen, dass die Forderung berechtigt ist, und das sei vermutlich schwierig. Ähnlich urteilt auch der „Marktwächter Energie“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Das aber ist nur die eine Seite. Umgekehrt dürfte es für Kunden, die noch auf Rückzahlungen hoffen, gleichermaßen schwer werden, ihre Forderung geltend zu machen. Denn auch für sie ist kaum durchschaubar, an wen mögliche Ansprüche zu richten sind.
Die Care-Energy-Gruppe betrieb ein Katz-und-Maus-Spiel, führte sowohl Bundesnetzagentur und Netzbetreiber wie auch ihre Kunden an der Nase herum. „Regelrecht gaga“ sei gewesen, was Care-Energy vollführte, sagte Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW jüngst in einem Interview.
So kam auch die Insolvenz für Branchenbeobachter nicht unerwartet. Das Unternehmen agierte mit Preisen am Markt, die nie und nimmer kostendeckend sein konnten.
Entsprechend fehlte der Unternehmensgruppe bald das Geld: Bereits vor zwei Jahren machten die vier Übertragungsnetzbetreiber Außenstände in Höhe von 85 Millionen Euro geltend, weil die Firma Abschlagszahlungen im Rahmen des EEG nicht leistete. Kritiker und Medien, die am Geschäftsmodell zweifelten, sahen sich mit Abmahnungen konfrontiert. Darum macht sich mittlerweile auch Erleichterung breit: „Die Geschichte ist gottlob vorbei“ heißt es beim Bund der Energieverbraucher.
Nach den Konkursen von Teldafax und Flexstrom ist die Insolvenz der diversen Care-Energy-Ableger nun der dritte spektakuläre Pleitefall unter den deutschen Stromlieferanten. Bleibt die Frage, wie sich die Kunden künftig vor solchen Unternehmen schützen können. Die Verbraucherzentrale NRW rät zu einem Blick in ihre Urteilsdatenbank: Unternehmen, die wiederholt von Verbraucherverbänden vor Gericht gezerrt werden, sind grundsätzlich mit Vorsicht zu betrachten.
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