: Haftung auch für deutsche Firmen
Ein UN-Abkommen soll Verantwortung der Industrieländer für miserable Arbeitsbedingungen in den Fabriken des Südens herstellen
Von Kai Schöneberg
Es muss ja nicht gleich eine kleine Sensation sein, wenn Pakistaner in Deutschland menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Karatschi einklagen. Was derzeit vor dem Landgericht Dortmund Schlagzeilen macht (siehe großer Text), fordern viele längst: Die sogenannte Erste Welt muss Verantwortung für die miserablen Arbeitsbedingungen in den Fabriken des Südens tragen. Für die 260 Toten beim Feuer 2012 in Karatschi – oder auch für die über 1.100 Toten im April 2013 in der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch.
Deshalb findet in zwei Wochen im UN-Menschenrechtsrat die dritte Verhandlungsrunde für ein Abkommen zur Haftung von Firmen bei Menschenrechtsverletzungen statt, das UN-Treaty. Es soll rechtlich verpflichtend sein. Deutschland und weitere Industrieländer setzen hier bislang auf freiwillige Aktionen der Industrie – so auch im Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung.
Deshalb begrüßten am Dienstag 15 deutsche Entwicklungs-, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen den vorliegenden Treaty-Text als „gute Verhandlungsgrundlage“ – und forderten die sich formierende Bundesregierung auf, sich zu beteiligen. „Deutsche Unternehmen profitieren in ihren weltweiten Geschäften von niedrigen Umweltstandards und sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen“, kritisiert Brot für die Welt. Das Treaty könne „die globale Wirtschaftsordnung grundlegend verändern“, sagt Armin Paasch von Misereor. Es soll nämlich auch Klagen von hiesigen Konzernen verhindern, weiter Grundwasser zu verseuchen, die Luft zu verschmutzen oder die Rechte von Ureinwohnern zu missachten. Derzeit richten sich zwei Drittel solcher Klagen gegen Länder des Globalen Südens.
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