Datensammelwut der Polizei: Big Data fürs BKA

Berliner Polizei versorgt das Bundeskriminalamt mit Daten über linke und rechte „Tatverdächtige“. Linken-Politiker kritisiert die Praxis.

Big Data – nicht nur im BKA Foto: dpa

Auch von der Berliner Polizei wird die Datenbank des Bundeskriminalamts (BKA) kräftig gefüttert. Über 8.000 Tatverdächtige sind in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 15. September 2017 an die Bundeskriminalisten übermittelt worden. Das hat der Innenpolitiker der Linken, Niklas Schrader, in einer parlamentarischen Anfrage ermittelt. Das Ergebnis sei ein Riesenproblem, sagte Schrader am Donnerstag zur taz.

„Big Data im BKA“ lautet der Titel der Anfrage. Die Antwort liegt der taz vor, veröffentlicht worden ist sie noch nicht. Der Skandal beim G20-Gipfel im Juli in Hamburg hatte Schrader bewogen, bei der Senatsverwaltung für Inneres nachzufragen. Diversen Journalisten war in Hamburg seinerzeit die Akkreditierung entzogen worden, weil sie in der BKA-Datei als Tatverdächtige gespeichert waren. Im Nachgang kam heraus, dass die Sicherheitseinschätzungen zum Teil auf falschen, zum Teil sogar eindeutig rechtswidrigen Einträgen beruhten.

Das BKA betreibt in Zusammenarbeit mit den Ländern verschiedene Dateien, darunter eine zum sogenannten Phänomenbereich rechts und links. Bei den rund 8.000 Daten, die Berlin seit 2011 an die Bundesbehörde übermittelt hat, handelt sich ausschließlich um Fälle politisch motivierter Kriminalität (PMK). Unter „rechts“ sind 4.189 Fälle aufgelistet, „links“ 4.310. Die Zählung erfolge fallbezogen, heißt es in der Antwort. Sei ein Tatverdächtiger im angefragten Zeitraum zu mehreren Fällen bekannt geworden, würden seine Daten mehrfach an das BKA übermittelt. Rechtsgrundlage für die Übermittlung sei das BKA-Gesetz, das die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten regele.

Schrader bezeichnete die Datenbank des BKA am Donnerstag als Blackbox. Bestückt werde diese von den Landespolizeien, ohne zu wissen, was mit den Daten passiere. Auch gebe es keine automatischen Löschungsfristen. Die Gesetze, die diese Praxis ermöglichten, müssten dringend überarbeitet werden, forderte der Abgeordnete. Die große Zahl der gespeicherten Fälle deute darauf hin, dass es viele Karteileichen gebe. Soll heißen: Die Daten hätten gelöscht werden müssen, weil das Verfahren eingestellt sei. Darüber zu wachen sei auch Aufgabe der Landesdatenschutzbeauftragten.

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