piwik no script img

Grüne kämpfen weiter gegen Fahrverbote

Baden-Württemberg geht gegen Urteil vor – aber immerhin direkt vorm Bundesverwaltungsgericht

Die CDU wollte in Berufung gehen – und damit noch mehr Zeit gewinnen

Von Christian Rath

Die grün-schwarze Landesregierung hat am Montag Rechtsmittel gegen das Diesel-Fahrverbotsurteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts eingelegt. Dieses wird deshalb nicht rechtskräftig und muss vorerst nicht umgesetzt werden.

Der Rechtsstreit entstand, weil in Stuttgart (und vielen anderen Städten) die von der EU vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide schon seit Jahren überschritten werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagte deshalb das Land, es solle den Luftreinhalteplan für Stuttgart verschärfen. Ende Juli gab das Verwaltungsgericht Stuttgart der DUH recht: Das Land müsse seinen Maßnahmenplan nachbessern. Einzige erfolgversprechende Maßnahme sei dabei ein generelles Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 im gesamten Stadtgebiet, so das Gericht.

Große Teile der Grünen wollten, dass das Land dieses Urteil akzeptiert. Denn natürlich ist es peinlich, wenn ausgerechnet eine von den Grünen geführte Landesregierung gegen ein konsequent an der Gesundheit orientiertes Urteil Rechtsmittel einlegt.

Die CDU wollte jedoch, dass das Land in Berufung geht. Dann wäre der gesamte Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim noch einmal neu aufgerollt worden. Argument der CDU: So hätten auch die von der Autoindustrie beim Dieselgipfel Anfang August versprochenen Software-Nachbesserungen berücksichtigt werden können. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht diese bereits als völlig ungenügend abgelehnt. Vermutlich ging es der CDU auch eher um maximalen Zeitgewinn.

Nun einigte sich die grün-schwarze Koalition auf einen Mittelweg, den auch schon das Verwaltungsgericht empfohlen hatte: Das Land legte Sprungrevision ein und bringt den Rechtsstreit damit direkt vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort geht es nur noch um Rechtsfragen. Im Mittelpunkt steht dann wohl eine eher banale Frage: Kann das Land Fahrverbote für Dieselfahrzeuge anordnen, solange der Bund sich weigert, dafür die entsprechenden Verkehrszeichen (blaue Umweltzone) einzuführen.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch erklärte, er hätte sich zwar gewünscht, dass die Regierung das Urteil anerkenne. Mit der Sprungrevision könne der Verband aber leben. Der baden-württembergische Arbeitgeberverband hätte hingegen eine Berufung bevorzugt: „Mit dem Weg einer sofortigen Sprungrevision wird die große Chance vertan, weniger drastische Lösungen als Fahrverbote zu suchen“, behauptete der Verband.

meinung + diskussion Seite

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen