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Staatsanwaltschaft lässt Kai Diekmann vom Haken

Sexuelle Belästigung Ermittlungen gegen den Ex-Chefredakteur von „Bild“ wurden eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Herausgeber der Bild-Zeitung, Kai Diekmann (53), ist eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Potsdam am Mittwoch mitteilte, ermittelt sie mangels hinreichenden Tatverdachts nicht weiter wegen des Vorwurfs von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen lässt sich kein Sachverhalt feststellen, der Grundlage einer Anklageerhebung sein könnte“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Diekmanns Rechtsanwalt Otmar Kury teilte mit: „Wir hatten stets vollstes Vertrauen in die Ermittlungen der Behörden und sehen uns darin durch die Einstellung 1. Klasse bestätigt.“ Auch die Anwälte der Zeugin begrüßten die Entscheidung: „Sie erspart der Zeugin eine Hauptverhandlung und stellt zugleich fest, dass die vom Beschuldigten und der Zeugin geschilderten Sachverhalte gleich wahrscheinlich sind.“ Zuvor hatten die Magazine Stern und Focus über das Ende der Ermittlungen berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Januar eine Anzeige und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Diekmann bestätigt. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, eine Mitarbeiterin des Springer-Verlags habe Diekmann vorgeworfen, sie nach einer Klausurtagung in Potsdam im vergangenen Sommer belästigt zu haben. Diekmann hatte das bestritten. Der Journalist war zu dem Zeitpunkt noch Herausgeber der Bild-Gruppe. Ende Januar verließ er das Unternehmen.

Die Staatsanwaltschaft begründete ihre jetzige Entscheidung so: „Hinsichtlich der Feststellung der tatsächlichen Geschehnisse im Sommer 2016 stehen sich im Ergebnis allein die Einlassung des Beschuldigten und die Bekundungen der Zeugin diametral gegenüber, wobei die Einlassung des Beschuldigten nicht weniger wahrscheinlich ist als die Angaben der Zeugin es sind.“ Objektive Beweismittel, die die Darstellung des Beschuldigten widerlegen oder die Angaben der Zeugin belegen könnten, seien nicht vorhanden. „Angesichts dieser Beweissituation ist ein hinreichender Tatverdacht nicht zu begründen.“

Springer-Sprecherin Edda Fels hatte im Januar erklärt, das Unternehmen habe die Vorwürfe mithilfe externer Rechtsexperten untersucht und kein strafbares Verhalten Diekmanns festgestellt. „Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mit ihrer heute bekannt gegebenen Entscheidung das Ergebnis unserer eigenen internen Untersuchung vom vergangenen Jahr bestätigt“, kommentierte Fels die Entscheidung am Mittwoch. „Wir sind sehr froh, dass der Fall hiermit nun abgeschlossen ist.“ (dpa)

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