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Anklage gegen „Abu Walaa“ erhoben

NETZWERK Die Nr. 1 des IS in Deutschland und vier weitere Männer sollen Kämpfer für die Terrororganisation rekrutiert haben

Der Iraker habe sich offen zum IS bekannt. Als Imam der Moschee des – inzwischen verbo­tenen – Deutschen Islamkreises Hildesheim habe er radikalislamisch gepredigt

BERLIN taz | Vermutlich Mitte September beginnt ein bedeutender Prozess, bei dem es ebenfalls um die Schleusung zu der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gehen wird. Auch bei diesem Verfahren spielt ein Kronzeuge eine zentrale Rolle. Der Prozess findet vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Celle statt.

Die Bundesanwaltschaft hat gerade Anklage gegen den 33-­jäh­rigen Iraker Ahmad Abdulaziz Abdullah A. und vier weitere Männer erhoben.

A., der in der Szene Abu Walaa genannt wird, ist laut Bundesanwaltschaft der Repräsentant des IS in Deutschland; er soll auch der Kopf eines überregionalen Netzwerks sein, das Kämpfer für den IS rekrutierte und ihre Ausreise organisierte. In der Anklageschrift werden sechs Ausreisen in den Jahren 2014 und 2015 aufgeführt.

Zu diesem Netzwerk soll auch Anis Amri, der bei seinem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember zwölf Menschen tötete, Kontakt gehabt haben – ebenso wie die Gruppe von Jugendlichen, die 2016 den Anschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen verübte.

Die Bundesanwaltschaft wirft den fünf 27- bis 51-jährigen Männern unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder deren Unterstützung vor. Abu Walaa habe sich offen zum IS bekannt. Als Imam der Moschee des Deutschen Islamkreises Hildesheim habe er radikalislamisch gepredigt.

Der Verein ist inzwischen verboten. Abu Walaa, der auch im Netz predigte und Verhaltens­tipps erteilte, war dort stets nur von hinten zu sehen. Deshalb wird er auch „Prediger ohne Gesicht“ genannt.

Die Sicherheitsbehörden verdächtigten ihn und seine Mitstreiter schon lange, hatten aber nicht genug Beweise für eine Festnahme. Den Durchbruch brachte ein Kronzeuge: Anil O., der von dem Netzwerk nach Syrien geschleust worden sein soll. Der inzwischen 23-jährige O., der auch im Prozess gegen Sven Lau ausgesagt hat, ist im Zeugenschutzprogramm. Vor Gericht tritt er zum eigenen Schutz stets maskiert auf. Inzwischen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ihn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Abu Walaa und die vier anderen Angeklagten sitzen seit ihrer Festnahme Anfang November in Nordrhein-Westfalen bzw. Niedersachsen in Untersuchungshaft. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sprach nach der Festnahme von einem „wichtigen Erfolg“. Sabine am Orde

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