Gericht gibt grünes Licht

Geflüchtete Die Unterkünfte Haferblöcken und Duvenacker dürfen weitergebaut werden

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in drei Eilentscheidungen bestätigt, dass der Bau der Flüchtlingsunterkünfte in Eidelstedt (Duvenacker) mit 380 Plätzen und am Öjendorfer See in Billstedt (Haferblöcken) mit 936 Plätzen weitergebaut werden dürfen. Die Bauarbeiten können fortgesetzt werden, wie der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge am Donnerstag mitteilte.

In den Anträgen der Kläger wurden bau- und umweltrechtliche Bedenken vorgetragen, denen das Gericht jedoch nicht folgte. Bei den Entscheidungen zum Bauvorhaben Haferblöcken kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung im Dezember 2016 vorgelegen haben. Die Auswahl der Fläche und die Genehmigung von 936 Plätzen seien plausibel und erforderlich. Auch ein Gebietserhaltungsanspruch der AnwohnerInnen oder eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots konnte das Gericht nicht feststellen.

Auch die am Duvenacker geplante Unterkunft verletze die Rechte der AnwohnerInnen durch möglichen Verkehrslärm oder Geräusche, die von den BewohnerInnen der Unterkunft ausgehen, nicht. Gegen beide Entscheidungen kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa/taz)