: Auch die „Magdeburger Gartenpartei“ tritt an
Zulassung 66 kleine Parteien wollen an der Bundestagswahl teilnehmen. Nicht alle dürfen
Auf dem Stimmzettel wird auch die KPD fehlen, die Kommunistische Partei Deutschlands, der ein Formfehler unterlaufen war. Den Antrag, bei der Bundestagswahl antreten zu dürfen, hatte einzig der Vorsitzende unterschrieben; nötig sind allerdings die Signaturen von drei Vorstandsmitgliedern. Die Kollegen der DKP, der Deutschen Kommunistischen Partei, wussten das; sie stehen am 24. September zur Wahl.
Welche Voraussetzungen sonst noch erfüllt sein müssen, um mit Merkel, Schulz und Co um Stimmen konkurrieren zu dürfen, regelt das Bundeswahlgesetz. Als wesentliche Kriterien gelten Satzung und Programm oder die Einflussnahme auf politische Willensbildung. Parteien, die etwa über Mandate im Bundestag oder in mindestens einem Landtag verfügen, gelten deshalb quasi als gesetzt. Auch Mitgliederzahlen und die mediale Präsenz spielen eine Rolle.
Kein Ausschlusskriterium ist hingegen regionale Begrenztheit. WählerInnen in München, Hamburg oder Köln könnten sich etwa auch für „Die Magdeburger Gartenpartei“ (MG) entscheiden. Das hat der Ausschuss einstimmig beschlossen. Ein Rechenschaftsbericht 2014, 358 Mitglieder zum Ende 2016, drei Stadträte („mit denen es auch vorwärts geht“, so der Vorsitzende gegenüber dem Ausschuss) und Teilnahmen an Kommunal- und Landtagswahlen reichten aus, um einstimmig zur Wahl zugelassen zu werden.
Doch es gibt Grenzfälle. „Die GERADE Partei“ (DGB), die für Mittelstand und Bürgernähe eintritt, lehnten fünf Mitglieder ab, zwei enthielten sich, drei stimmten für sie. Das reichte für die Zulassung. Eine Ablehnung muss mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
David Joram, Emily Knäpper
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