: Deutsche Ökobranche gegen Entwurf für EU-Verordnung
Essen II Verband: Kontrolleure müssten auch offen- sichtlich unbegründeten Betrugsverdacht prüfen
EU-Kommission, Europaparlament und die Mitgliedstaaten hatten sich am 28. Juni auf einen Kompromiss zur Reform der Öko-Verordnung geeinigt. Laut BÖLW sieht er vor, dass Kontrollbehörden und -stellen bei allen Pestizidfunden eine „amtliche Untersuchung“ einleiten müssten. Bis die Ergebnisse da sind, dürften die Produkte nicht verkauft werden. Durch diese Regelung würden die Kontrolleure „mit unsinnigen Verwaltungsvorgängen belastet, da sie auch augenscheinlich irrelevanten Verdachtsfällen schon bei Kontaminationen im Spurenbereich nachgehen müssten“, so der Verband. Er kritisierte auch, dass der Verordnungsentwurf keine Frist vorsehe, innerhalb deren die Behörden über das Schicksal der Ware entscheiden müssen.
Für besser hält die Organisation die Passage über die Pflichten der Betriebe. „Die Unternehmen können die Verdachtsfälle sortieren. Die dürfen sagen: Dieser deutet nicht auf einen Biobetrug hin. Das können wir zur Seite legen“, so BÖLW-Geschäftsführer Peter Röhrig.
Der Verhandlungsführer des Parlaments, Martin Häusling (Grüne), sagte, es sei selbstverständlich, dass nicht jede Spur untersucht werden müsse. Eine Entscheidungsfrist hält er nicht für praktikabel. Das Agrarministerium ließ eine Bitte um Stellungnahme unbeantwortet.
Jost Maurin
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