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Kommentar Wahlkampf und SteuerpolitikEin Phantom namens Facharbeiter

Ulrike Herrmann
Kommentar von Ulrike Herrmann

Alle Parteien reden im Bundestagswahlkampf davon, dass sie den Facharbeiter steuerlich entlasten wollen. Aber wo ist der nur?

Wo ist der Facharbeiter? Foto: photocase/b-fruchten

F ast alle Parteien haben ihr Herz für den Facharbeiter entdeckt. Denn dieser rackernde Normalbürger verdient angeblich schon so viel wie sein Chef – und muss deswegen, Skandal!, den Spitzensteuersatz entrichten. Präg­nant hat es der CDU-Politiker Michael Fuchs ausgedrückt: „Die Union muss gerade an die Gruppe der Facharbeiter denken, die mit einem Jahreseinkommen von 53.600 Euro schon den Spitzensteuersatz zahlen.“ Aber auch SPD-Spitzenkandidat Martin Schulz will die Steuern reformieren, um den Spitzenverdiener namens „Facharbeiter“ zu entlasten.

Doch wo sind die Facharbeiter, die auf 42 Prozent Steuern kommen? Bitte melden! Diese Aufforderung ist ernst gemeint. Denn in den Statistiken ist der Arbeiter mit Spitzenverdienst nicht aufzufinden. Selbst die Gewerkschaften haben keinerlei Überblick, was ihre Mitglieder an Steuern zahlen. „Solche Erhebungen gibt es nicht“, sagt die IG Metall.

Bleibt also nur der gesunde Menschenverstand. Wer ihn einschaltet, wird sofort feststellen: Es dürfte nur sehr selten vorkommen, dass Facharbeiter ohne Studium in die Regionen des Spitzensteuersatzes vordringen.

Um es kurz vorzurechnen: Offiziell ist zwar richtig, dass ab einem „zu versteuernden“ Einkommen von etwa 54.000 Euro der Spitzensteuersatz greift. Nur darf man diese Summe nicht mit dem eigenen realen Verdienst verwechseln. Denn das Steuerrecht kennt viele Freibeträge und zudem das Ehegattensplitting. Konsequenz: Ein verheirateter Facharbeiter mit zwei Kindern zahlt den Spitzensteuersatz erst, wenn er ein Einkommen von etwa 130.000 Euro erreicht. Kleine Quizfrage: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Facharbeiter auf derartige Summen kommt? Genau, wie haben es mit einem Phantom zu tun.

Das Phantom des Facharbeiters ist höchst nützlich – vor allem für die Union und die FDP

Aber dieses Phantom ist höchst nützlich – vor allem für die Union und die FDP. Denn beim Wahlvolk käme es nicht gut an, wenn alle verstehen würden, dass vor allem Ärzte, Manager und Notare entlastet würden, sobald der Spitzensteuersatz erst später greift. Da macht es sich viel besser, vom „Facharbeiter“ zu fabulieren.

Der echte Facharbeiter interessiert hingegen kaum. Seine realen Nöte werden von Union und FDP schlicht ignoriert. Denn die Normalverdiener werden gar nicht durch die Einkommensteuern belastet – sondern durch die Sozialabgaben. Doch dazu fehlt jedes klare Wort.

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Ulrike Herrmann
Wirtschaftsredakteurin
Der Kapitalismus fasziniert Ulrike schon seit der Schulzeit, als sie kurz vor dem Abitur in Gemeinschaftskunde mit dem Streit zwischen Angebots- und Nachfragetheorie konfrontiert wurde. Der weitere Weg wirkt nur von außen zufällig: Zunächst machte Ulrike eine Banklehre, absolvierte dann die Henri-Nannen-Schule für Journalismus, um anschließend an der FU Berlin Geschichte und Philosophie zu studieren. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin der Körber-Stiftung in Hamburg und Pressesprecherin der Hamburger Gleichstellungssenatorin Krista Sager (Grüne). Seit 2000 ist sie bei der taz und schreibt nebenher Bücher. Ihr neuester Bestseller heißt: "Das Ende des Kapitalismus. Warum Wachstum und Klimaschutz nicht vereinbar sind - und wie wir in Zukunft leben werden". Von ihr stammen auch die Bestseller „Hurra, wir dürfen zahlen. Der Selbstbetrug der Mittelschicht“ (Piper 2012), „Der Sieg des Kapitals. Wie der Reichtum in die Welt kam: Die Geschichte von Wachstum, Geld und Krisen“ (Piper 2015), "Kein Kapitalismus ist auch keine Lösung. Die Krise der heutigen Ökonomie - oder was wir von Smith, Marx und Keynes lernen können" (Piper 2018) sowie "Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen. Warum es kein Wunder ist, dass wir reich geworden sind" (Piper 2022).
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25 Kommentare

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  • Ich meine, dass es gar nicht darauf ankommt, ob heutzutage s.g. Facharbeiter (FA) in einen s.g. "Spitzensteuersatz" rutschen, oder ob dieser FA überhaupt existiert, oder, soweit es ihn gibt, wieviele dies sind. Persönlich sehe ich die Debatte als weiteres Merkel-Mantra ("Uns ging es noch nie so gut wie heute."). Der Artikel möchte doch nicht abstreiten, dass es den besagten FA gibt. Allenfalls die Breite wird in Frage gestellt.

    Aber zurück zum Mantra: FA klingt doch gut. Viele sehen sich womöglich als FA. Da gibt es Rollen, Existenzen, Traditionen. Und die, die dann zumindest ebenfalls, ich greife auf den Artikel zurück, betroffen sind, Ärzte, Manager, Notare pp., die erkennen sowieso die harten (Zahlen-)Fakten. Diese Milieus gehen nahezu zu 100% wählen. Menschen, die sich als FA sehen, aber das angesprochene Jahresbrutto nicht erreichen, gehen vielleicht wählen, Tendenz abnehmend.

    Zwei Aussagen erscheinen mir wichtiger, als die Existenz des Artikel-FA: 1. Einen CDU-Kreisverbandschef von mir auf das Merkel-Mantra angesprochen sagte dieser von mir sehr geschätzte Mensch leider, man greife nur ein Gefühl in der Bevölkerung auf, weshalb man das Mantra inhaltlich (was heißt "gut gehen" und womit muss man es ins Verhältnis setzen pp.) nicht definieren müsste. Das halte ich für absolut ärmlich. 2. Ein Gewerkschaftsjustiziar sagte mir anlässlich der letzten Tarifverhandlungen im öff. Dienst, ich hatte angemahnt, man müsse 4% (pro Jahr!) Gehaltszuwachs erreichen, dass er das wisse, aber man habe die Forderungsmentalität irgendwie eingebüßt.

    Dem User (FRIEDRICHH) mit Studium aus dem öff. Dienst sage ich, dass Sie zu Recht grundsätzlich die Bezahlung monieren. Auch hier ist, siehe den Artikel, u.a. eine Entlastung bei den Sozialabgaben erforderlich. Das können auch die Beamten nicht leisten, würden sie zur Einzahlung verdonnert. Hier braucht es eine sinnvolle u.a. Vermögens- und Erbschaftssteuer; man muss darüber reden (und handeln), dass es Grenzen "nach oben" geben muss.

  • Die IG Metall kann keine Daten liefern. Soso. Sie will nicht. Wenn man sich die ERA Tabellen der Metallindustrie anschaut, findet man diese Facharbeiter ganz schnell.

    • @schwarzwaldtib:

      Eben. Zumindest aus den Tarifverträgen für Süddeutschland ist klar ersichtlich, dass es keinen falls nur Ärzte und Anwälte sind die über 55k verdienen. Ein Blick in den Mietspiegel zeigt, dass dies auch so sein muss.

  • Es hat in den letzten Jahren eine gezielte Entlastung der oberen Einkommen gegeben zulasten der mittleren bis unteren, indem Steuern fuer alle gesenkt wurden und dann andere Steuern erhoeht wurden, die insbesondere untere und mittlere Einkommen belasten. Jetzt die mittleren Einkommen gegen die unteren auszuspielen, ist infam und hilft nur den oberen paar Prozent.

  • Ich habe in den letzten Tage eine (zu vereinfachende) Umfrage gesehen, ab wann der Spitzensteuer gelten sollte. Der untere Wert war 54.000 EUR, der obere 100.000 EUR. Die meisten Leute (von den gut 1.000) hatten für 100.000 gestimmt. Ich konnte es nicht fassen. Da hat wieder jemand nicht nachgedacht. Und das machen die Politiker sich zu Nütze.

    • @ffo:

      Da muss ich die "Leute" etwas in Schutz nehmen: Bedenken Sie hierbei bitte, dass ein "Spitzensteuersatz" von 42 % kaum seinen Namen verdient. Auch ich finde, der Spitzensteuersatz sollte erst ab 100.000 Euro greifen. Er kann (und sollte) aber gerne wieder bei 52 % liegen. Wie zu Kohls Zeiten.

  • Dieser Phantom-Facharbeiter wurde fur den Wahlkampf erfunden.

    Jemand der 42% Steuern zahlt, ist zu beneiden, nicht zu bedauern oder gar zu entlasten.

     

    Bei der immer wieder angekündigten Steuerentlastung für 'kleine und mittlere Einkommen' rollen sich mir die Fußnägel auf. Von Steuerentlastungen profitieren i. d. R. vor allem Gut- und Besserverdiener. Bezieher kleiner Einkommen zahlen keine Steuern, sparen sich also bei einer 'Entlastung' nur den Beifall für den gelungenen Wahlkampf-Gag.

     

    Alternative Fakten? Bitte:

     

    53.600 Euro ZU VERSTEUERNDES Einkommen

    = 9.374,73 Euro Steuern/Soli (Splittingtabelle, 0 Kinder, 0 Kirchensteuer)

    = 17,49% Durchschnittsbelastung

    = 29,80% Grenzbelastung (für die letzten 72 Euro!)

     

    Der 53.000-Euro-Brutto-Facharbeiter hat natürlich weniger zu versteuern.

    Bei angenommenen 35.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen sieht das dann so aus:

    = 3.935,15 Euro Steuern/Soli (Splittingtabelle, 0 Kinder, 0 Kirchensteuer)

    = 11,25% Durchschnittsbelastung

    = 25,63% Grenzbelastung (für die letzten 72 Euro!)

     

    Erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 620.000 Euro lande

    ich bei einem Durchschnittssteuersatz von 41,98%.

    Dieser arme Mensch zahl dann wirklich einen Spitzen-Steuersatz (= einen hohen solchen). Trotz dem heißt der Steuersatz nicht Spitzensteuersatz. Den gibt’s nicht.

  • Dies ist die Ablenkung davon, dass man Reiche steuerlich laufen lässt, kaum ein Reicher oder Superreicher wird diesen Prozentsatz bezahlen. Denn vorher wird gegen gerechnet und zwar mit Hilfe von Steuerberatern und Steueranwälten. auf die kann der 'Facharbeiter' gar nicht zurück greifen, denn er zahlt erstmal pauschal ein und dann reicht er seinen Lohnsteuerjahresausgleich ein. Bei Reichen, die Immobilien, eine eigene Firma in GmbH-Form und ein großes Aktienpaket besitzen, werden drei unterschiedliche Steuerverfahren angewendet und die stehen Ausgaben gegenüber. Hinzu kommen dann Regelungen, die hier anwendbar sind, die bei der Einkommenssteuer gar nicht vorhanden sind. Der hamburger Milliardär Vogel witzelte, dass man sich auf Null rechnen kann. Warren Buffet sagte, dass seine Haushälterin mehr Steuern bezahlen muss als er. Damit das sol bleibt, werden jetzt Säue durchs Dorf getrieben und die großen lässt man laufen, dafür hängt man sich an Ehegattensplitting von Normalarbeitnehmern und traktiert die mit Nachfragen und Fristen. Das ist doch die Realität der Finanzämter, man langt dort zu, wo es realistisch noch was zu gewinnen gibt, nicht dort, wo eine gewaltige Festung aus Steuerberatern und Steueranwälten für die Reichen jeden Cent rausholen. Da kapituliert man.

  • Bei diesem CDU-Wahlkrampf-Facharbeiter wird mit alternativen Fakten gearbeitet.

    Die Wahrheit sieht so aus:

    Wenn von 53.000 EUR z. B. 35.000 EUR zu versteuern sind, beträgt die Steuer nach der Splittingtabelle 3.935,15 EUR = 11,25% Durchschnittsbelastung. Die Grenzbelastung für die letzten 100 EUR beträgt 25,63%.

    Hätte der Super-CDU-Facharbeiter tatsächlich 53.600 ZU VERSTEUERN, betrüge der Grenzsteuersatz 29,80 %.

     

    Ein 'Spitzensteuersatz' von über 40% liegt also noch in weiter Ferne.

     

    Fazit: Alles Quark, oder, dank Trump, alternative Fakten.

  • "Offiziell ist zwar richtig, dass ab einem „zu versteuernden“ Einkommen von etwa 54.000 Euro der Spitzensteuersatz greift."

     

    Nein, ist es nicht. Wie im §32a EStG nachzulesen, ist der Spitzensteuersatz 45% und er greift ab 256304 Euro. Der Steuersatz von 42% gilt für den Teil des Einkommens zwischen 54058 und 256303 Euro.

  • 7G
    7332 (Profil gelöscht)

    Sorry, aber genau der angesprochene Gehalts- bzw. Lohnbereich wird bei der IG BCE und bei den Metallern nicht nur erreicht, sondern z.b. durch Sonderzahlungen wie Erfolgsprämien sehr oft überschritten. Und nicht alle sind verheiratet bzw. oft arbeitet der Partner mit und kann durchaus bei entsprechender Ausbildung und Tätigkeit gleich hohe Einkünfte haben. Nehmt das endlich mal zur Kenntnis!

    • @7332 (Profil gelöscht):

      Sie haben ja recht, es gibt sie/Sie. Nur frage ich mich, ob hier wirklich so dringend eine Entlastung nötig ist. Der eigentliche Skandal ist, dass Millionen BundesbürgerInnen für weit unter den entsprechenden Stundenlöhnen arbeiten gehen (müssen). Die sehen den Spitzensteuersatz nicht einmal von weitem.

       

      Weitaus stärker als der gut bezahlte Facharbeiter sollten die Alleinerziehenden endlich in den Fokus rücken: Nicht Vollzeit arbeiten können, daher dort schon Abstriche beim Gehalt. Nicht so flexibel wie andere, also schlechtere Jobchancen. Und dann muss das Einkommen noch für zwei oder mehr reichen. Wo ist da die ausreichende steuerliche Entlastung?

  • Hm. Ich frage mich ja eher, wie viele Facharbeiter es gibt, die a) zwei Kinder haben und b) deren Ehepartner nicht erwerbstätig ist. Denn nur für diese Personengruppe gilt die Berechnung, die Ulrike Herrmann hier vorgeführt hat.

     

    Bei Unterstellung einer 40-Stunden-Woche und 13 Monatsgehältern ist ein Lediger ohne Kinder ab einem Stundenlohn von ca. 26,50 € bereits an der Grenze zum Spitzensteuersatz.

     

    Davon dürfte es z.B. in der Automobilindustrie eine Menge geben.

    • @Herr Rübenach:

      Jetzt müssen Sie uns nur noch die Leute vorstellen, die 25,50 verdienen. (ok, oder wenigstens über 20 € und dann mit Weinachtsgeld, Urlaubsgeld und 13. Monatsgehalt!) Und dazu noch, nicht vergessen: keine zwei Kinder haben und keine erwerbstätigen Ehepartner! Bitte melden diese Leute, ich bin ganz gespannt!

      • 8G
        80576 (Profil gelöscht)
        @Artur Möff:

        26.50€ ist nicht gerade viel. Da gibt es bestimmt einige, die drüber kommen.

      • @Artur Möff:

        Sorry, es sind natürlich 26,50 €.

  • 54.000 brutto als "Facharbeiter"?

    Liegt es am Osten oder mach ich was falsch dass ich mit Studium und 4 Jahren Berufserfahrung im öffentlichen Dienst nur 80% dessen bekomme?

    Vieleicht sollte ich meine Probleme statt auf den Flüchtling in Zukunft auf den Facharbeiter projizieren.

    • @FriedrichH:

      Vielleicht liegt es am öffentlichen Dienst?

  • "Offiziell ist zwar richtig, dass ab einem „zu versteuernden“ Einkommen von etwa 54.000 Euro der Spitzensteuersatz greift. Nur darf man diese Summe nicht mit dem eigenen realen Verdienst verwechseln. Denn das Steuerrecht kennt viele Freibeträge und zudem das Ehegattensplitting. Konsequenz: Ein verheirateter Facharbeiter mit zwei Kindern zahlt den Spitzensteuersatz erst, wenn er ein Einkommen von etwa 130.000 Euro erreicht."

     

    Das mit dem "zu versteuerndes" vs "erzieltes" Einkommen findet im medialen und politischen Diskurs fast gar nicht statt.

     

    Wie gesagt: Facharbeiter (ESt) und Oma's Häuschen (VermSt) - damit gehen Lindner, Spahn und Konsorten auf Dumm...., sorry - Stimmenfang.

  • Den Begriff "zu versteuerndes Einkommen" verstehen leider viele nicht, sondern regen sich sofort auf, der Staat würde ihnen alles wegnehmen.

  • Frau Herrmann nennt in ständiger Wiederholung den "verheiratete" Facharbeiter "mit zwei Kindern" als Standard für ihr Rechenbeispiele. Dieser müsse erst gar keine und dann erst sehr spät Steuern zahlen.

     

    Die Realität der meisten TAZ-Leser ist aber sehr oft eine andere: Partner sind nicht verheiratet, die Kinder sind nicht gemeinsam, beide gehen arbeiten ...

     

    In einer Lebensgemeinschaft mit 2 Patchwork-Kindern greift weder ein Gatten- Splitting noch der Kinderfeibetrag, der ja in der Regel durch Kindergeld ersetzt wird und damit ganicht steuermindern wirken kann!

     

    Im Gegensatz zu Frau Hermann sehen die Leser sehr genau auf Ihrem Lohnzettel, wieviel Steuern abgeführt werden und mit wieviel die erste Überstunde besteuert wird.

     

    Im Übrigen: bei einem Familieneinkommen von brutto 100.000 Euro bricht in Deutschland kein übersteigerter Wohlstand und spätrömische Dekandenz aus. Da wird es schon mit dem auswertigen Studium zweier Kinder eng ...

    • @TazTiz:

      Das Beispiel geht auch davon aus, dass der verheiratete Facharbeiter Alleinverdiener ist. Dass dieses Modell von einer taz-Redakteurin noch als Standard gesehen wird, erstaunt doch sehr. Anstatt dann eine gezielte Steuerentlastung in der Mitte zu fordern (nicht des von FDP und CDU gern genannten "Mittelstandes" der Firmenbesitzer bis min. 100 Mio. Jahresumsatz umfasst), wird dies als Argument gegen jeder Steuerentlastung genutzt.

      • 8G
        80576 (Profil gelöscht)
        @undnix:

        Es wird hier als Standard gesehen, weil es bei diesem Thema so schön hilft, zu verzerren und Stimmung zu machen. Vermute ich.

  • Ein wahres Wort