: Facebook-Gesetz beschlossen
Mehrheit im Bundestag
Schon seit 2007 müssen soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung und Beleidigung „unverzüglich“ löschen, wenn sie ihnen bekannt wurden. Faktisch ignorieren Facebook und Co. solche Meldungen allzu häufig.
Die Netzwerke werden deshalb mit dem NetzDG verpflichtet, ein effektives Beschwerdemanagement zu betreiben. „Offensichtlich“ rechtswidrige Posts müssen dann binnen 24 Stunden nach Meldung gelöscht werden. In anderen rechtswidrigen Fällen soll die Löschung in der Regel binnen sieben Tagen erfolgen.
Petra Sitte (Linke) kritisierte, dass den Netzwerken eine Geldbuße von 50 Millionen Euro drohe, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen: „Es liegt doch auf der Hand, dass dann auch rechtmäßige Inhalte sicherheitshalber gelöscht werden.“ Johannes Fechner (SPD) fand das abwegig: „Ein Bußgeld droht nur, wenn das Beschwerdemanagement überhaupt nicht funktioniert – nicht wenn einzelne Äußerungen falsch eingeschätzt wurden.“ Nadine Schön (CDU) betonte, dass ein Netzwerk sich bei Zweifeln künftig auch an eine Einrichtung der Branchenselbstkontrolle wenden könne.
SPD-Mann Fechner kündigte weitere Ergänzungen des Gesetzes für die nächste Wahlperiode an: Man werde soziale Netzwerke dann verpflichten, unzulässig gelöschte Inhalte wiederherzustellen. Christian Rath
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