: Urteil über Schicksale
Flüchtlings-Status
Ein grundlegendes Urteil über den Status syrischer Schutzsuchender soll am kommenden Dienstag fallen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wird in zwei Fällen darüber entscheiden, ob SyrerInnen ohne weitere Prüfung des Einzelfalls einen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling und damit auf Familiennachzug haben.
Bisher hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den beiden Klägern aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien lediglich den subsidiären Schutz zuerkannt. Für alle Personen, denen nach dem Inkrafttreten des Asylpaketes II im März 2016 subsidiärer Schutz gewährt wurde, ist der Familiennachzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Das betrifft auch die beiden Kläger in dieser Verhandlung.
Im Januar dieses Jahres wurde das Bamf durch das Verwaltungsgericht Oldenburg verpflichtet, den beiden Klägern den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Dagegen legte das Bundesamt Berufung ein. Niedersächsische Verwaltungsgerichte bewerten die rechtliche Frage nach dem Schutzstatus syrischer Asylantragsteller bislang unterschiedlich.
Ein Urteil des OVG im Sinne der Kläger würde weiteren Klagen auf die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus den Weg bereiten. Bestätigt das Gericht allerdings die Entscheidungspraxis des Bamf, so werden Schutzsuchende die Anerkennung des Flüchtlingsstatus kaum mehr erklagen können. Das ist seit Oktober 2016 in Schleswig-Holstein der Fall.
Konkret wird es am Dienstag um die Frage gehen, ob syrische Schutzsuchende bei einer etwaigen Rückkehr in ihre Heimat allein schon deswegen von Verfolgung bedroht sind, weil sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. In diesem Fall müsste ihnen grundsätzlich der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden. Seit dem Frühjahr 2016 hat das Bamf immer weniger Menschen aus Syrien den Flüchtlingsstatus zuerkannt. ECKE
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen