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Urteil über Schicksale

Flüchtlings-Status

Ein grundlegendes Urteil über den Status syrischer Schutzsuchender soll am kommenden Dienstag fallen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wird in zwei Fällen darüber entscheiden, ob SyrerInnen ohne weitere Prüfung des Einzelfalls einen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling und damit auf Familiennachzug haben.

Bisher hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den beiden Klägern aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien lediglich den subsidiären Schutz zuerkannt. Für alle Personen, denen nach dem Inkrafttreten des Asylpaketes II im März 2016 subsidiärer Schutz gewährt wurde, ist der Familiennachzug bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Das betrifft auch die beiden Kläger in dieser Verhandlung.

Im Januar dieses Jahres wurde das Bamf durch das Verwaltungsgericht Oldenburg verpflichtet, den beiden Klägern den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Dagegen legte das Bundesamt Berufung ein. Niedersächsische Verwaltungsgerichte bewerten die rechtliche Frage nach dem Schutzstatus syrischer Asylantragsteller bislang unterschiedlich.

Ein Urteil des OVG im Sinne der Kläger würde weiteren Klagen auf die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus den Weg bereiten. Bestätigt das Gericht allerdings die Entscheidungspraxis des Bamf, so werden Schutzsuchende die Anerkennung des Flüchtlingsstatus kaum mehr erklagen können. Das ist seit Oktober 2016 in Schleswig-Holstein der Fall.

Konkret wird es am Dienstag um die Frage gehen, ob syrische Schutzsuchende bei einer etwaigen Rückkehr in ihre Heimat allein schon deswegen von Verfolgung bedroht sind, weil sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. In diesem Fall müsste ihnen grundsätzlich der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden. Seit dem Frühjahr 2016 hat das Bamf immer weniger Menschen aus Syrien den Flüchtlingsstatus zuerkannt. ECKE

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