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Wende im Prozess gegen Flüchtlinge?

Im Prozess um den versuchten Mord auf einen Obdachlosen zeichnet sich eine Wende ab. Am Freitag gab die Vorsitzende Richterin der 13. Jugendstrafkammer Regina Alex einen sogenannten „rechtlichen Hinweis“: Bei dem 21-jährigen Hauptangeklagten Nour N. komme auch eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Betracht, bei drei Angeklagten sei eine Verurteilung wegen Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperletzung denkbar. Die übrigen zwei Angeklagten könnten auch eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung bekommen. Bislang sind die sechs Flüchtlinge wegen versuchten Mordes angeklagt und sitzen seit dem 27. Dezember 2016 in Untersuchungshaft. N. hat im Prozess zugegeben, am ersten Weihnachtstag ein brennendes Taschentuch neben einen schlafenden Obdachlosen im U-Bahnhof Schönleinstraße gelegt zu haben. Der Prozess ist bis nächsten Dienstag terminiert, könnte jedoch auch länger dauern. plu

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