Todesstrafe in den USA: Häftling in Arkansas hingerichtet

Der US-Bundesstaat vollstreckt erstmals seit 2005 ein Todesurteil. Sieben weitere Häftlinge sollen bis Ende des Monats exekutiert werden.

Vier Männer: Drei in Uniform, einer im weißen Hemd mit der Aufschrift „Lee"

Ledell Lee (Mitte) bei einer Anhörung im Gericht, die das Todesurteil aussetzen sollte Foto: ap

WASHINGTON epd | Henker im US-Bundesstaat Arkansas haben erstmals seit 2005 ein Todesurteil vollstreckt. Der wegen Mordes verurteilte 51-jährige Ledell Lee wurde kurz vor Mitternacht mit einer Giftspritze getötet. Die Exekution im Cummings Unit-Gefängnis in Grady habe zwölf Minuten gedauert, berichtete die Zeitung Arkanas Democrat Gazette in ihrer Online-Ausgabe.

Der Bundesstaat stieß jedoch erneut auf juristische Barrieren bei seinem Vorhaben, bis Monatsende eine Serie von bis zu acht Hinrichtungen zu vollstrecken. Eine für Donnerstag geplante zweite Exekution wurde aufgeschoben. Der Todeshäftling Stacey Johnson hatte den Aufschub verlangt, um DNA-Spuren zu testen. Hintergrund der von Gouverneur Asa Hutchinson angeordneten Hinrichtungen ist, dass das Verfallsdatum für eine der Substanzen für die Giftspritzen abläuft Ende April abläuft.

Laut Todesurteil hatte Lee im Februar 1993 die 26-jährige Debra Reese in Jacksonville in Arkansas bestohlen und zu Tode geprügelt. Seine Verurteilung war jedoch umstritten. Lee beteuerte seine Unschuld und forderte zusätzliche DNA-Untersuchungen an Beweismaterial.

Prozess und Berufungsverfahren seien „vollkommen falsch“ gelaufen, erklärte Lees Berufungsanwältin Cassandra Stubbs. Ein Verteidiger sei betrunken gewesen, der Richter habe eine Affäre gehabt mit einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft, und Lees intellektuelle Behinderung sei nicht zur Sprache gekommen. Das Oberste US-Gericht lehnte Lees Anträge gegen die Hinrichtung jedoch ab.

Auf mehreren Ebenen haben sich Berufungsgerichte in den vergangenen Tagen mit Anträgen der Todeshäftlinge befasst. Es geht um Zurechnungs- und Schuldfähigkeit, den Ablauf der Gerichtsverfahren, die Zulässigkeit des Giftcocktails in den Spritzen und die Frage, ob die schnelle Abfolge der Exekutionen ausreichend Zeit lässt für Gnadengesuche.

Streit über Giftspritzen

Ungewöhnlich bei den Auseinandersetzungen waren die intensiven Streitigkeiten um die Zusammensetzung der Giftspritzen. Nur Stunden vor Lees Hinrichtung hob das Oberste Gericht von Arkansas ein zeitweiliges Verbot von Vecuroniumbromid in den Injektionen auf. Die Lieferfirma hatte geklagt, weil die Gefängnisbehörde den Kauf der Substanz für „legitime medizinische Zwecke“ getätigt habt. Wenige Tage zuvor hatte ein Bundesberufungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Einsatz von Midazolam aufgehoben, das mutmaßlich zu qualvollen Hinrichtungen führen kann.

In den USA wurden im vergangenen Jahr 20 Menschen hingerichtet, weniger als jemals zuvor seit 25 Jahren. In 31 der 50 Bundesstaaten ist die Todesstrafe legal.

Im Bundesstaat Virginia wandelte Gouverneur Terry McAuliffe am Donnerstag eine Todesstrafe zu lebenslanger Haft um. Ivan Teleguz hätte am kommenden Dienstag hingerichtet werden sollen, weil er 2001 seine Ex-Freundin Stephanie Sipe von einem Auftragsmörder umbringen ließ. Der Mörder bekam lebenslänglich.

McAuliffe sagte der „Washington Post“, er sei von Teleguz' Schuld überzeugt. Das Verhängen der Todesstrafe in den Fall sei jedoch „furchtbar fehlerhaft und unfair“ gewesen.

Der US-Staat Arkansas hatte bis Ende des Monats insgesamt acht Hinrichtungen angesetzt, die drei ersten wurden aber durch Gerichtsentscheidungen gestoppt. Zwei weitere Häftlinge sollen am Montag hingerichtet werden, ein anderer am Donnerstag, der achte hat eine Aussetzung seiner Exekution erwirkt. Hintergrund des engen Zeitplans für die Vollstreckung der Todesurteile ist das Verfallsdatum eines Medikaments, das bei dem Prozedere in Arkansas eingesetzt wird.

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