Berliner Polizisten: Individuum zu sein ist keine Nachteil

Berlins Polizisten sind mit Namen oder Nummer identifizierbar. CDU und GdP sorgten sich deswegen um deren Sicherheit. Dafür gibt es keinen Grund.

Ob Nummer oder Name kann jeder selbst entscheiden Foto: dpa

Sogar eine Schweinshaxe musste herhalten. Beim Protest gegen die Einführung der Kennzeichnungspflicht kannte der Erfindungsreichtum der Polizeigewerkschaften keine Grenzen. Auf die Spitze trieb es der Vorsitzende des Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Bodo Pfalzgraf. Um zu zeigen, wie groß die Selbstverletzungsgefahr für die Beamten durch Namensschildchen ist, schlitzte er damit vor versammelter Presse ein Eisbein auf.

Das war 2011. Soeben war die von der rot-roten Landesregierung beschlossene Neuerung in Kraft getreten. Seither tragen alle Berliner Polizisten ein silberfarbenes Kunststoffschildchen an der Uniform. Ob darauf ihr Name steht oder eine persönliche Nummer, können sie selbst entscheiden.

Für die Beamten der Einsatzhundertschaften gilt eine Sonderregelung. Auf dem Rücken der Schutzweste und an den Helmen haben sie eine individuell zuzuordnende Ziffer. Nach sechs Jahren ist die individuelle Kennzeichnung längst Alltag. Die vielen Bedenken, die dagegen geäußert wurden, haben sich nicht bewahrheitet. Das hat nun auch die Antwort der Innenverwaltung auf eine eine parlamentarische Anfrage der Linken bestätigt, die am gestrigen Mittwoch veröffentlicht wurde.

Nicht nur die Polizeigewerkschaften, auch die Christdemokraten hatten eine Denunziationswelle in Form von Strafanzeigen gegen die Polizei in Folge der Kennzeichnung vorausgesagt. Tatsächlich sind von Januar 2012 bis Dezember 2016 ganze 65 Strafanzeigen unter Angabe der Kennzeichnung erstattet worden. 2012 waren es 31 Fälle, 14 im Jahr 2013, sechs 2014, vier 2015 und zehn 2016. Keine dieser Strafanzeigen habe zu einer Verurteilung geführt, heißt es weiter.

Die Daten der Polizisten würden ausspioniert, die Beamten würden bedroht, auch ihre Familien seien nicht mehr sicher, argumentierten Gewerkschaften und CDU seinerzeit. Tatsächlich ist seit Einführung der Kennzeichnungspflicht kein einziger solcher Fall zur Anzeige gekommen. Auch über sonstige negative Auswirkungen der individuellen Kennzeichnungspflicht lägen dem Senat keine empirischen Erkenntnisse vor, erklärte der Staatssekretär für Inneres, Torsten Akmann (SPD), in der Antwort auf die Anfrage.

Seit 2011 tragen Berliner PolizistInnen Namensschilder oder Nummern, die sie identifizierbar machen, sichtbar an den Uniformen. Das hatte der damalige rot-rote Senat trotz heftigen Widerstands von Polizei und CDU beschlossen.

Von 2012 bis Ende 2016 führte die Polizei eine Kennzeichnungsstatistik. Diese sollte erfassen, ob die Kennzeichnung zu einer Veränderung des Anzeigeverhaltens führt. In dieser Zeit wurden gegen Polizeibeamte 65 Anzeigen unter Angabe der individuellen Kennzeichnung erstattet. Laut der Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Kleine Anfrage zweier Linke-Abgeordneter führte keine der Anzeigen zu einer Verurteilung. (taz)

Vor dem Hintergrund, dass es seit 2012 keine signifikanten Änderungen beziehungsweise Auffälligkeiten im Anzeigenverhalten gegeben habe, wird nun keine weitere Statistik mehr geführt. Die Erhebung sei zum 1. Januar 2017 eingestellt worden, so Akmann.

Die Gegner der Kennzeichnungspflicht kommentierten die Auswertung am Mittwoch auf ihre Art: „Gott sei Dank sind die Befürchtungen nicht eingetreten“, sagte DPolG-Chef Pfalzgraf. Das eigentlich Interessante sei für ihn aber, dass bei 65 Anzeigen keine einzige Verurteilung erfolgt sei. Das zeige: „Die Kennzeichnung ist eine völlig überflüssige Misstrauensbekundung.“

Auch der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Benjamin Jendo sieht das so. Die Polizei werde zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt. Im Unterschied zu Pfalzgraf, der nunmehr fordert, zur freiwilligen Kennzeichnung zurückzukehren, erweist sich Jendro aber als Realist: „Der Zug ist wohl abgefahren.“

Wohl wahr – denn schließlich hat Berlin eine rot-rot-grüne Landesregierung. Die Bürgerrechtsbewegung – parlamentarisch vertreten durch Grüne und Linke – hat lange für die Kennzeichnungspflicht gekämpft. Eine weltoffene und transparent auftretende Polizei ist das Leitbild. Die Auswertung zeige, dass die Namens- und Nummernschilder „einen generalpräventiven Effekt haben“, so Niklas Schrader, Innenpolitiker der Linken am Mittwoch zu taz.

Die Bürgerrechtsbewegung – parlamentarisch vertreten durch Grüne und Linke – hatte lange für die Kennzeichnungspflicht gekämpft.

Dass die 65 Strafverfahren eingestellt wurden, sei nicht verwunderlich. Der allergrößte Teil der Strafverfahren gegen Polizisten werde eingestellt. Denn die Ermittlungsbehörden seien befangen, wenn Polizisten die Beschuldigten seien.

Das sei der Grund, warum Berlin einen unabhängigen Polizeibeauftragten brauche, sagt Schrader weiter. In der Koalitionsvereinbarung ist die Einrichtung der unabhängigen Beschwerdestelle für Bürger und Polizei festgeschrieben. Zum Ende des Jahres werde man das Thema angehen, hofft Schrader.

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