: Knapp 139.000 Türken können in Berlin wählen
referendum Am 16. April wird in der Türkei über die Einführung des Präsidialsystems abgestimmt
Vom kommenden Montag an sollen wahlberechtigte Türken auch in Berlin über die umstrittene Verfassungsreform ihres Landes abstimmen können. Knapp 139.000 Menschen dürfen laut dem Türkischen Generalkonsulat in Berlin wählen. Dazu gehören auch die Wahlberechtigten aus Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zum 9. April sind die Türen des Konsulats in der Heerstraße täglich – auch sonntags – von 9 Uhr bis 21 Uhr geöffnet. Die Türkische Gemeinde zu Berlin rechnet mit einer Wahlbeteiligung von etwa 40 Prozent der Wahlberechtigten. So viele haben an den Präsidentschaftswahlen im September 2015 teilgenommen.
Polizei betreut Proteste
Für die Sicherheitsvorkehrungen wolle man die Entwicklungen bis zum Wahlbeginn am Montag „permanent im Blick behalten“, sagte der Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres, Martin Pallgen, der dpa. Für die Sicherheit im und unmittelbar um das Konsulat herum sei jedoch das Türkische Konsulat selbst zuständig. „Begleitende Proteste auf Berlins Straßen wird die Polizei natürlich betreuen, damit die Leute ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen können“, sagte Polizeisprecher Michael Gassen. Aus dem Konsulat heißt es, man werde die Sicherheitsvorkehrungen in Zusammenarbeit mit den deutschen Sicherheitsbehörden treffen.
Für die Abstimmung in der diplomatischen Vertretung wird eine Wahlkommission eingesetzt. Dazu gehören laut Konsulat der Generalkonsul, ein Beamter sowie je ein Vertreter aus den drei Parteien mit den meisten Stimmen. Das sind in diesem Fall die Regierungspartei AKP, die sozialdemokratische Oppositionspartei CHP sowie die ultranationalistische MHP. An jeder Wahlkabine werden zwei Wahlhelfer vom öffentlichen Dienst und je ein Vertreter aus den drei Parteien als Wahlbeobachter eingesetzt. Nach dem9. April werden die Stimmen zur Auszählung in die Türkei geschickt.
Abstimmungsberechtigt ist, wer über 18 Jahre alt und im Besitz der türkischen Staatsbürgerschaft ist. Wer noch nicht bei den vergangenen Wahlen im September 2015 teilgenommen hat, musste sich bis zum 26. Februar mit Ausweis oder Reisepass und Angabe der Anschrift beim Generalkonsulat anmelden. Türken können auf der Website der Obersten Türkischen Wahlbehörde (Yüksek Seçim Kurulu) nachsehen, ob sie registriert sind. (dpa)
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