Kritik an Kontogebühren: „Ein günstigerer Grundpreis ist nötig“

Der Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen drei Banken. Laut vzbv verstoßen sie gegen Regelungen für Basiskonten.

Ein Bündel Geldscheine

So viel Geld haben die Basiskontobesitzer nicht Foto: ap

WAS? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein, da die Gebühren für Basiskonten zu hoch seien. Diese Konten müssen die Banken laut Gesetz für weniger zahlungskräftige Kunden anbieten, etwa Geringverdiener, Flüchtlinge und Obdachlose.

taz.am wochenende: Frau Buchmüller, warum klagt der vzbv gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein?

Christina Buchmüller: Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Gebühren für ein Basiskonto angemessen sein sollen – nicht höher als für vergleichbare Konten. Zudem soll das Nutzerverhalten der Kunden berücksichtigt werden. Onlineaffine Verbraucher etwa sollten ein Onlinekonto mit entsprechend günstigerem Grundpreis führen können.

Die Banken rechtfertigen die hohen Gebühren mit der aufwendigen Eröffnung und Führung von Basiskonten. Zu Recht?

Das stimmt so pauschal nicht. Richtig ist, dass der Personalaufwand bei Kunden mit schlechten Deutsch- und Onlinekenntnissen höher ist. Doch es gibt auch viele junge Geflüchtete, die onlineaffin sind und nicht für eine Überweisung in die Bankfiliale kommen. Nicht zu vergessen die Basiskontoinhaber, die wegen ihrer Armut deutlich weniger Überweisungen ausführen als der durchschnittliche Verbraucher und damit auch weniger Personal binden.

Muss das Gesetz verschärft werden?

Christina Buchmüller, 38, ist studierte Juristin und arbeitet als Finanzexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Eine gesetzliche Konkretisierung wäre gut, aber jetzt am Ende der Legislaturperiode ist es eher unwahrscheinlich, dass sich in nächster Zeit noch etwas tut. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Hebel in der Hand, das Problem zu lösen. Sie hat die Banken auch in der Vergangenheit erfolgreich diszipliniert.

Also war die BaFin bisher zu passiv?

Die BaFin hat bisher nichts getan, um zu verhindern, dass Verbrauchern durch die unangemessenen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird. Nach unseren Klageeinreichungen warten wir jetzt auf die Rechtsprechung. Die Gerichtsverfahren werden sich aber bis zu einem möglichen Urteil des Bundesgerichtshofes über mehrere Jahre ziehen. So lange können die Basiskontenbesitzer aber nicht warten. Deswegen muss die BaFin jetzt Klarheit schaffen.

Ist eine Erhöhung der Gebühren für Bankkunden angesichts des aktuellen Niedrigzinses denn nicht unvermeidbar?

Nicht unbedingt. Es gibt durchaus noch Banken, die die Kontoführung kostenlos oder zumindest günstig anbieten. Es lohnt sich hier zu vergleichen und gegebenenfalls die Bank zu wechseln. Das ist seit September letzten Jahres nun auch online mit einem Musterformular unkompliziert und schnell möglich. Mit unseren Klagen zum Basiskonto will der vzbv aber in erster Linie feststellen lassen, dass die Entgelte für Basiskonten nicht höher als bei vergleichbaren Konten sein dürfen. Wenn die Gebühren für alle Kontobesitzer ansteigen, können sie sich aber auch bei Basiskonten erhöhen.

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