: Die Freiheit der Eier
Stall-Pflicht
Niedersachsens Agrarminister und sein baden-württembergischer Amtsbruder gehen einander auf die Eier. Möglicherweise sind die Geflügelpestpräventionsregeln eher Anlass als Grund dafür: „Verbrauchertäuschung“ wirft der linke Grüne Christian Meyer Peter Hauk vor, der ein rechter CDU-Mann ist. Hauk hatte nämlich die ländleweite Stallpflicht am 1. Februar beendet, sie aber tags drauf durch eine Neuregelung ersetzt.
„Eine Unterbrechung der Aufstallung um lediglich einen Tag ohne neues Seuchengeschehen ist illegal“, hatte Meyer gesagt. Schließlich verlängert sich dadurch die Kulanz für Freilandbetriebe. Bei einer erzwungenen Stallhaltung dürfen die nämlich zwölf Wochen lang Stall-Eier als Freilandprodukte verkaufen, so sieht es Anhang zwei der europäischen Eiervermarktungsnormen-Verordnung von 2008 vor.
Während man in Stuttgart verkündet, dass mit einer neuen Regelung auch eine neue Frist beginnen müsse, wurde dummerweise Mittwoch bekannt, dass Maria Flachsbarth (CDU) Meyers Rechtsauffassung teilt: Die hannoversche Bundestagsabgeordnete ist Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und so weiter. Und in einem Brief an den agrarpolitischen Sprecher der grünen Bundestagsfraktion hatte auch sie kurzzeitige Unterbrechungen der Aufstallungspflicht für „nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar“ erklärt.
Wahr ist: Statt den landesweiten Stallzwang zu verlängern, hat man im Südwesten auf eine risikoorientierte Praxis umgestellt: Nur da, wo Flussniederungen oder Seen sich als Rastplatz für Zugvögel anbieten, wird das Geflügel weggesperrt. Fachlich folgt das am ehesten dem Vorbild Niedersachsens. In den übrigen Flächenländern greifen ministerielle Global-Regeln. In Niedersachsen aber verfügen die Landkreise die Aufstallung und dürfen sie auch aufheben. Meist ist das bereits geschehen, sodass es verlässlich freie Eier derzeit wirklich nur bei Meyer gibt. bes
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