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Entscheidung des US-BerufungsgerichtsEinreisestopp bleibt vorerst ausgesetzt

Das Justizministerium wollte, dass das Einreiseverbot sofort wieder eingesetzt wird. Ein Gericht schmettert das ab. Es ist aber noch keine Grundsatzentscheidung.

Proteste gibt es landesweit. Hier eine Szene aus Denver Foto: ap

Washington rtr/dpa | Ein Berufungsgericht hat am Sonntag einen Eil-Antrag der US-Regierung abgelehnt, das Einreiseverbot wieder in Kraft zu setzen. Die Entscheidung eines Richters aus dem Bundesstaat Washington, die das entsprechende Dekret von US-Präsident Donald Trump ausgesetzt hatte, bleibt damit zunächst in Kraft. Eine Entscheidung in der Sache steht noch aus – zunächst ging es nur um eine sofortige Umsetzung des Einreisestopps.

Die Regierung hatte argumentiert, durch die vorläufige Blockade der Visa-Sperre sei Trumps Autorität in Frage gestellt. In der Begründung für die Berufung gegen das am Freitag erlassene Urteil eines Bundesrichters in Seattle argumentierte das Justizministerium, die Entscheidung von Richter James Robart gefährde die Öffentlichkeit und stelle die Urteilsfähigkeit des Präsidenten in Sachen nationale Sicherheit in Frage.

In dem vom Berufungsgericht online gestellten Antrag heißt es zudem, Richter Robart habe für sein Urteil „so gut wie keine juristische Analyse“ angestellt und die Befugnisse seines Gerichts weit überschritten, indem er eine Entscheidung für die ganzen Vereinigten Staaten traf. Insgesamt stelle das Urteil die Gewaltenteilung zwischen dem Präsidenten und den Gerichten in Frage.

US-Präsident Donald Trump hatte den am Wochenende erfolgten Widerspruch gegen das Urteil von Richter James Robart angekündigt und sich zuversichtlich gezeigt, dass er damit Erfolg haben werde. „Wir werden gewinnen“, sagte er in Florida. „Für die Sicherheit unseres Landes werden wir gewinnen.“ Zuvor hatte Trump Bundesrichter James Robart aus Seattle, der den Einreisestopp vorläufig kippte, scharf angegriffen. „Die Meinung dieses sogenannten Richters, die im Grunde dem Staat die Durchsetzung von Recht raubt, ist lächerlich und wird aufgehoben werden!“, hatte Trump am Samstag auf Twitter geschrieben.

Sorge über Trumps Attacken gegen Justiz

Während des ganzen Tages veröffentlichte der Präsident weitere Kurznachrichten mit Attacken gegen den Richter. So warf er ihm vor, „das Land für potenzielle Terroristen zu öffnen“. „Schlechte Menschen sind sehr glücklich!“

Juristen und Politiker zeigten sich unterdessen besorgt über die Attacken des Präsidenten gegen die Justiz. Der demokratische Senator Patrick Leahy sagte, es scheine als wolle Trump eine Verfassungskrise herbeiführen. „Lies die sogenannte Verfassung“, twitterte der führende Demokrat Adam Schiff in Anspielung auf Trumps Wortwahl gegenüber Richter Robart, den der Präsident als „sogenannten Richter“ bezeichnet hatte.

Nach dem Spruch von Robart gelten nun vorläufig wieder die Einreisebestimmungen, die vor Trumps Erlass galten. Mehrere Fluglinien ließen Bürger, die Trump von den USA fernhalten wollte, mit gültigen Papieren wieder an Bord.

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4 Kommentare

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  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Ach wie gut, dass niemand weiß,

    dass ich Trumpelstilzchen heiß'.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Die Urteilsfähigkeit des Präsidenten ist nur durch ihn selbst in Frage gestellt.

  • Wenn man das mal aufs deutsche Recht überträgt: "gültige Papiere" sind sowas wie ein Verwaltungsakt. Der Begünstigte eines Verwaltungsakts hat die Rechte, die ihm der Verwaltungsakt einräumt, bis dieser rechtlich wirksam aufgehoben ist.

     

    Das ist im Prinzip die Position des Bundesrichters, nachvollziehbar und vermutlich gut begründet.

     

    Die Position Trumps: Kein Nicht-US-Bürger hat das Recht auf Einreise, sofern ihm die Einreise nicht vorher von der US-Regierung gestattet wird. Im Prinzip auch nachvollziebar und richtig.

     

    Was nicht stimmt, ist nur der Umgang mit Personen, denen die Einreise früher bereits von der US-Regierung durch Erteilung von Visa etc. gestattet worden ist. Das ist aber nur ein Übergangsproblem welches sich durch Zeitablauf von selbst erledigt.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @A. Müllermilch:

      Und dann gibts noch die Doppelstaatler, denen die Einreise verweigert werden sollte und wurde, zB. weil sie neben der deutschen auch die iranische Staatsbürgerschaft hatten. Oder jener 5jährige, den man wohl Handschellen anlegte, er ist zwar US-Amerikaner aber halt - leider, leider, nicht nur. Und dann gabs eine Menge Greencard-Besitzer, also Menschen, die einen regulären Daueraufenthaltstitel für die USA hatten, auch denen wurde die Einreise verweigert. Egal, ob sie in den USA ein Häuschen ihr Eigen nennen, sie über Arbeit, Familie mithind gefestigte und schützenswerte Bindungen in den USA verfügen etc. Das alles ist kriminell und verfassungswidrig, nichts weiter. Der Präsident darf weder die Rechte von US-Amerikanern auf Aufenthalt in ihrer Heimat beschneiden, noch ohne hinreichenden Grund die Rechte von inhabern von Aufenthaltstiteln.

      Witzig dabei: Nicht zuletzt durfte ein Ex-Premierminister von Norwegen nicht einreisen, trotz eines Diplomatenpasses, weil er irgendwann einmal den Iran besucht hat.

      Ich rate allen Betroffenen, die ihre Flüge verpasst haben, an Flughäfen warten mussten, Termine nicht einhalten konnten, etc., etc. die USA gnadenlos zu verklagen. Bei 60.000 oder soagr 100.000 zu Unrecht missachteten Visa käme ein hübsches Sümmchen zustande, was den Horrorclown und seine Spießgesellen vielleicht von weiteren diesbezüglichen Untaten abhält. Man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben ...