Volksabstimmung in der Schweiz: Einbürgerung soll leichter werden

Eine Mehrheit stimmt beim Volksentscheid dafür, dass AusländerInnen der dritten Generation unbürokratischer einen Schweizer Pass bekommen.

Volksabtimmung am Sonntag in Obersaxen Meierhof

Volksabstimmung am Sonntag in Obersaxen Meierhof Foto: dpa

GENF taz | Die Schweiz wird die Einbürgerung für einen Teil der Ausländer der dritten Generation – Enkelkinder von Einwanderern – erleichtern. Eine Vorlage von Regierung und Parlament für eine entsprechende Verfassungsänderung wurde am Sonntag bei einer Volksabstimmung mit rund 60 Prozent der Stimmen angenommen. Zudem erhielt sie die für Verfassungsänderungen erforderliche Mehrheit in mindestens 14 der 26 Ganz- und Halbkantone der Schweiz.

Die erleichterte Einbürgerungsbedingungen sollen für rund 25.000 Menschen unter 25 Jahren, die mindestens fünf Jahre die Schule in der Schweiz besucht haben, gelten. Fast 60 Prozent sind Enkel von Italienern, die ab den 50er-Jahren als „Saisonarbeiter“ in die Schweiz kamen, gefolgt von Nachkommen von Migranten aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei.

Diese „Terzos/Terzas“ – eine schweizerische Wortschöpfung- wurden ebenso wie ihre Eltern („Scondos/Secondas“) bereits in der Schweiz geboren. Sie gehen in die Schule, arbeiten, zahlen Steuern, besitzen aber keinen eidgenössischen Pass und die damit verbundenen BürgerInnenrechte. Zwölf Jahre beträgt die Wartefrist auf Einbürgerung. Damit ist die Schweiz das restriktivste Land in ganz Europa. Zum Vergleich: In Frankreich beträgt die Frist lediglich fünf, in Deutschland acht Jahre.

Bislang entscheiden Bund, Kanton und Wohngemeinde des Antragsstellers über eine Einbürgerung. Die Verfahren sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Einbürgerungstestfragen – „Erkennen Sie das Matterhorn“ oder „Was tun Sie, wenn das Käsefondue zu flüssig ist?“ – sind dabei gängige Praxis.

Schneller und kostengünstiger

Sie soll nun zumindest für die unter 25-jährigen Terzo/as mit mindestens fünfjährigem Schulbesuch in der Schweiz entfallen. Das Einbürgerungsverfahren wird beschleunigt und kostengünstiger. Bei Unklarheiten könnte der Bund aber weiter den Wohnkanton und die Ortsgemeinde des Antragsstellers an der Entscheidung beteiligen.

Fast sämtliche Schweizer Parteien plädierten für die erleichterte Einbürgerung. Denn Ausländer der dritten Generation seien faktisch Schweizer ohne Schweizer Pass. Lediglich die rechtspopulistische Schweizer Volkspartei (SVP) lehnte die Erleichterungen ab und warnte vor „Masseneinbürgerungen“. SVP-Abgeordnet hetzten mit Burka-Plakaten und rassistischen Parolen gegen das neue Gesetz.

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