: Amtsmissbrauch leicht gemacht
Recht Wie Rumänien die Korruptionsbekämpfung erschwert. Amtsmissbrauch wird erst ab 50.000 Euro Schaden strafbar
Amtsmissbrauch soll künftig nur dann strafrechtlich geahndet werden, wenn der dadurch entstandene Schaden mindestens 200.000 Lei (etwa 50.000 Euro) beträgt.
Die Anzeige einer Straftat, die nicht innerhalb von maximal sechs Monaten erfolgt, wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Der Straftatbestand der „Begünstigung des Täters“ wird „für Verwandte 1. und 2. Grades“ nicht mehr gelten.
Straftätern, die zu einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt wurden, wird die Haftzeit halbiert. Einer Halbierung der Strafe erfreuen sich auch Häftlinge, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, schwangere Frauen und Eltern mit Kindern unter 5 Jahren. Ausgenommen von den Begnadigungen sind Personen, die wegen staatsgefährdender Straftaten verurteilt wurden, wegen Mord, Körperverletzung, Totschlag, Freiheitsberaubung, Erpressung, sexuellem Missbrauch von Kindern, sexueller Nötigung, Inzest, Raub, Diebstahl, Tortur und ungerechter Behandlung, Flucht aus dem Gefängnis.
Gleiches gilt für Personen, die rechtsgültig weiterer Straftaten wie etwa Terrorakte, Bestechung, Misshandlung Minderjähriger, Zuhälterei, Menschenhandel und Kinderpornografie für schuldig befunden wurden.
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