piwik no script img

Schwimmen für alle

URTEIL Muslimische Mädchen können zum Schwimmkurs mit Jungs verpflichtet werden

STRASSBURG afp/taz | Muslimische Schülerinnen können zur Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht verpflichtet werden – das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Das Gericht wies am Dienstag in Straßburg die Klage einer Schweizer Familie mit türkischen Wurzeln ab, die ihren Töchtern den Besuch einer Schwimmklasse mit Jungen und Mädchen verboten hatte. Die CDU-Politikerin Erika Steinbach und Grünen-Chef Cem Özdemir sprachen von einem guten Urteil.

Die Richter befanden, die Pflicht zum Schwimmunterricht sei zwar ein „Eingriff in die Religionsfreiheit“. Die Behörden seien aber ausreichend auf die Bedürfnisse eingegangen. So sei den Mädchen freigestellt worden, Burkinis zu tragen und getrennte Umkleiden zu nutzen.

Ausland

Meinung + Diskussion

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen