: Abschiebehaft unmöglich? Amris Passdaten lagen vor
TerrorInnenministerium veröffentlicht Bericht zum Behördenhandeln im Fall des Attentäters
Die Behörden in NRW, wo Amri gemeldet war, hatten bislang argumentiert, dies sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, weil wegen der fehlenden Passersatzpapiere aus Tunesien eine Abschiebung innerhalb von drei Monaten nicht zu erwarten gewesen sei. Die Papiere waren am 21. 12. eingegangen – zwei Tage nach dem Anschlag mit zwölf Toten.
Nach der Chronologie hat eine Vertrauensperson des Landeskriminalamts in NRW am 19. November 2015 erstmals von Anschlagsplänen eines noch nicht identifizierten „Anis“ berichtet. Wenige Tage später habe „Anis“ der Vertrauensperson erzählt, er könne „problemlos eine Kalaschnikow in Napoli“ besorgen. Die Identifizierung des Mannes als Anis Amri ist am 11. Januar 2016 vermerkt. Danach gab es insgesamt sieben Beratungen zu Amri im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ), zuletzt am 2. November 2016. Da heißt es: „Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar.“ Doch kurz zuvor hatten die marokkanischen Behörden noch mitgeteilt, Amri sei Anhänger des „Islamischen Staats“ und „führe ein Projekt aus“.
Trotz der veröffentlichten Chronologie sind im Fall Amri viele Fragen offen. Am Montagnachmittag beschäftigte sich das Parlamentsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr) damit, am Mittwoch werden sie Thema im Innen- und Rechtsausschuss des Bundestages sein. Unterdessen streiten sich die Regierungsfraktionen darüber, wer diese Fragen klären soll: einen Untersuchungsausschuss will die CDU einsetzen, die SPD bevorzugt einen Sonderermittler. Sabine am Orde
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