: Kein Geld für Missbrauchs-Opfer
Hilfe Bremen weigert sich, dem Fonds für Opfer von sexuellem Missbrauch beizutreten. In einer Petition wird das Land zum Umdenken aufgefordert
Bremen soll sich am bundesweiten Fonds für Opfer von sexuellem Missbrauch beteiligen. Das fordern bisher 51 BremerInnen, die sich einer Petition an die Bremische Bürgerschaft angeschlossen haben. Die Initiatorin Renate Bühn ist Mitglied des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, einer Einrichtung der Bundesregierung. „Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit benötigen dringend schnelle und unbürokratische Unterstützung“, begründet sie ihr Anliegen. Häufig müssten Betroffene etwa Psychotherapien selbst bezahlen, weil sie zeitnah keinen Platz bei einem kassenzugelassenen Traumatherapeuten bekommen. „Wenn sich jemand in einer akuten Krise befindet, kann eine Therapie ermöglichen, dass jemand weiter arbeiten kann.“ Die Alternative wäre ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik: „Das ist häufig nicht das richtige.“
Beantragt werden können auch Sachleistungen für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, weil Gewalterfahrungen häufig zu unterbrochenen Ausbildungsverläufen führen. Auch Beratungs- und Betreuungskosten durch persönliche Assistenzen können übernommen werden sowie Fahrtkosten. Grundgedanke des Fonds ist, dass er einspringt, wenn staatliche Systeme nicht oder verzögert zahlen. Allerdings beträgt die Wartezeit derzeit mehrere Monate.
Nur zwei Bundesländer haben sich finanziell daran beteiligt: Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Bremen lehne eine Beteiligung ab, weil lieber bestehende Systeme unterstützt werden sollten, begründete am Montag David Lukaßen, Sprecher der Sozialsenatorin, die Haltung der Landesregierung. „Wir haben gerade die Förderung für die fachspezifischen Beratungseinrichtungen erhöht“, so Lukaßen. Auf die Zahl der spezialisierten TherapeutInnen und die Wartezeiten habe das Land zwar keinen direkten Einfluss. „Aber wir können mit dem Bund auf die Kassen einwirken, dass mehr Therapeutinnen zugelassen werden.“
Geprüft werde derzeit noch, ob Bremen dem ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich beitritt. Bremen ist eins von drei Bundesländern, die dieser Vereinbarung noch nicht beigetreten sind. Hier können Anträge auf Sachleistungen gestellt werden, wenn die sexualisierte Gewalt in einer Institution erlitten wurde. Voraussetzung ist, dass das Land, in dem sich die Institution befindet, dem Hilfesystem beigetreten ist. eib
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