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Weniger Nachfrage nach Mini-Kraftwerken

Energie Zuspruch für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung für den Hausgebrauch ist stark gesunken

BERLIN dpa | Die großen Hoffnungen in die Verbreitung effizienter Mini-Kraftwerke für den Hausgebrauch sind vielerorts Ernüchterung gewichen. Nachdem es vor einigen Jahren noch ein starkes Interesse an den mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betriebenen Anlagen gegeben hatte, sackte die Nachfrage zuletzt erheblich ab. Man müsse zudem „davon ausgehen, dass die Zahlen des Vorjahres 2015 kaum erreichbar werden, sodass der Abwärtstrend der letzten Jahre noch anhält“, erklärte der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung zum Jahreswechsel 2016/17.

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die in einer Verbrennung frei werdende thermische Energie in einem geschlossenen Prozess gleichzeitig zur Erzeugung von Strom und Wärme verwendet. Entsprechende Mini-Blockheizkraftwerke können in Ein- oder Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden. Hier geht es um Kleinanlagen von einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt. Diese Anlagen gelten als innovativer Ansatz für eine dezentrale Selbstversorgung. Etwas größere Blockheizkraftwerke können auch Gewerbegebäude, Schwimmbäder oder Siedlungen über ein Nahwärmenetz beliefern.

Die jüngsten Daten zeigen für kleinere „Zuhause-Kraftwerke“ jedoch rückläufige Zulassungs- und Nachrüstzahlen. Die Zahl der Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen 2 und 10 Kilowatt nahm von 2.649 Stück im Jahr 2014 auf vorläufig 739 im Jahr 2016 ab. Bei noch kleineren Anlagen unter 2 Kilowatt setzte der Abschwung bereits ein Jahr früher ein: Ihr Zubau sank von 2.026 (2013) auf 313 (2016).

Betrachtet man alle Größenklassen einschließlich industrieller KWK-Aggregate, die in der Spitze mehr als 100.000 Kilowatt leisten, gingen die Zulassungen von 7.476 (2014) auf 1.728 (2016) zurück. Dabei hatte es einst viele Initiativen gegeben. So hatten VW und der Ökostrom-Anbieter Lichtblick 2010 eine Kooperation für den Bau und Vertrieb von „Zuhause-Kraftwerken“ mit Gasmotoren gestartet. Diese lief im Frühjahr 2014 nach Differenzen zwischen den Partnern aus.

Aus Sicht des Fachverbands trugen politische Defizite zur niedrigen Nachfrage bei – etwa „die Hängepartie vom Inkrafttreten des (neuen) KWK-Gesetzes am 1. Januar 2016 bis zur Genehmigung durch die EU Anfang November 2016“. Vertagt oder verworfen worden seien Investitionen aber auch, weil „bürokratische Hemmnisse“ bei Anmeldung und Nachweispflichten sowie geringe Energiepreise die effiziente KWK weniger attraktiv machten.

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