: Streit um Abschiebungen
Abschiebung Der Bremer Rat für Integration kritisiert Massenabschiebungen nach Afghanistan und lobt die Bremer Nichtbeteiligung
Der Bremer Rat für Integration hat die Entscheidung des Senats begrüßt, sich nicht an den Abschiebeflügen nach Afghanistan zu beteiligen. „Nur ein Zyniker kann Afghanistan als einen sicheren Herkunftsstaat bezeichnen“, teilte die Vorsitzende des Rats, Libuse Cerna, mit. Es sei „weitsichtig und besonnen“, dass die Stadt den Flüchtlingen eine zumindest vorübergehend gesicherte Lebensgrundlage in der Hansestadt ermögliche. Die Bremer Ausländerbehörde hatte im November rund 80 geduldeten afghanischen Staatsbürgern eine Aufenthaltserlaubnis bis in den Frühsommer 2017 erteilt.
In der Nacht zum Donnerstag hatte die Bundesrepublik erstmals Afghanen per Sammelabschiebung zurück in ihr Heimatland gebracht. 34 Menschen, darunter Straftäter und abgelehnte Asylbewerber, wurden von Frankfurt am Main aus nach Kabul geflogen. Die Sammelabschiebung wurde von massiven Protesten begleitet sowie von Oppositionsparteien und Kirchen kritisiert.
In Bremen wiederum hatten VertreterInnen der Union gerade die Nichtbeteiligung an diesen Abschiebungen scharf kritisiert. Die Fraktion hatte eine Sondersitzung der Innendeputation beantragt. Die Bremische Duldungspraxis sei „nicht hinnehmbar“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Motschmann.
Flüchtlingsinitiativen hatten außerdem dem Weser-Kurier vorgeworfen, in einem Bericht den Eindruck erweckt zu haben, die Erteilung der befristeten Aufenthaltstitel sei rechtswidrig erfolgt. Damit habe die Zeitung „rassistische Vorurteile in der Bevölkerung“ geschürt. (taz berichtete)
„Spätestens seit dem Angriff auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-i-Scharif müsste jedem klar sein, in welchem Zustand sich dieses Land befindet“, sagte Cerna. Bei dem Anschlag Mitte November im Norden Afghanistans starben mindestens sechs Menschen, mehr als 120 wurden verletzt. Nach Auffassung des Bremer Rats für Integration ist die Abschiebung von Menschen in ein Gebiet, in dem ihr Leben in Gefahr ist, ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention. (epd/taz)
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