: Die Belastungsstraße
Verkehr Die im Bundesverkehrswegeplan priorisierte Entlastungsstraße B6N nützt vor allem Niedersachsen. Eine Bürgerinitiative will klagen
Bürgerinitiative für eine menschengerechte Autobahn A 281
„Die Vernunft hatte keine Chance“ – mit diesen Worten kommentiert die Bürgerinitiative für eine menschengerechte Autobahn A 281 den vom Bundestag beschlossenen Bundesverkehrswegeplan. Konkret geht es um die vom Bundesverkehrsministerium als „vordringlicher Bedarf“ eingestufte Entlastungsstraße B6N zwischen Flughafen und der Kattenturmer Siedlung Wolfskuhle. Der Bremer Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne) hatte sich zuvor gegen die Priorisierung ausgesprochen und vorgeschlagen, das Geld für den Ausbau der A 1 zu verwenden.
Über den Verkehrswegeplan entscheide „am Ende der Bundestag“, hatte das Ministerium im August auf Nachfrage der taz mitgeteilt. Dort hat Bremen aber offenbar keine Chance gesehen, die Prioritätenliste noch zu verändern, sodass der Entwurf nun unverändert beschlossen wurde.
Interesse an der Entlastungsstraße hat vor allem Brinkum, das dort weitere Gewerbegebiete entwickeln will. So verwundert es in Bremen niemanden, dass der niedersächsische CDU-Politiker Enak Ferlemann, der parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium ist, sich für den vordringlichen Bedarf der B6N einsetzt. Unterstützt wird er vom Bremer CDU-Vorsitzenden Thomas Röwekamp, der in dieser Sache niedersächsische Interessen vertritt.
Für die Bürgerinitiative ist es besonders ärgerlich, dass im Bauabschnitt 2/2 die Unterführung an der Neuenlander Straße abgerissen und neu gebaut werden soll – dort drohe „ein jahrelanges Baustellen- und Verkehrschaos“, so die BI. Das könne abgemildert werden, wenn vorher die Entlastungsstraße gebaut würde.
Gegen den anstehenden Planfeststellungsbeschluss für diesen Bauabschnitt will die Bürgerinitiative klagen. Wenn beide Bauprojekte im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft seien, müssten sie auch zusammen geplant werden, erklärt ihr Anwalt Andreas Reich. Und dass es vernünftig ist, die B6N zu bauen, bevor die Unterführung gesperrt wird, liegt auf der Hand.
So könnte das Bundesverwaltungsgericht, das schon die Planungen für den „Monsterknoten“ der A 281 gestoppt hat, auch in einem neuen Verfahren Planungen verhindern, die eine unverhältnismäßige Belastung für die Anwohner bedeuten würden. Darauf hofft jedenfalls die BI. Für sie stellt sich außerdem die Frage, ob der Bauabschnitt 2/2 nach Fertigstellung der Entlastungsstraße überhaupt noch erforderlich sei. kawe
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