Bachmann-Prozess zur Volksverhetzung: Er will das Strafmaß neu verhandeln

Nach dem Urteil wegen Hetze sollte der Bachmann-Prozess neu aufgerollt werden. Nun beschränkt die Verteidung ihre Berufung auf ein geringeres Strafmaß.

Lutz Bachmann spricht in ein Mikrophon

Auf Facebook hatte Bachmann Flüchtlinge „Dreckspack“ und „Gelumpe“ genannt Foto: dpa

DRESDEN dpa/epd | Der Prozess wegen Volksverhetzung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann wird doch nicht komplett neu aufgerollt. Der für den 23. November angesetzte Termin zur Hauptverhandlung entfällt, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten ihre Berufungen auf das Strafmaß beschränkt.

Damit müsse nicht mehr über die Schuldfrage entschieden werden, das Urteil des Amtsgerichts sei dahingehend rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher. Das Landgericht will nun am 30. November nur erneut über die Strafe befinden. Der Fall sollte ursprünglich nach den Berufungen komplett am 23. und 30. November neu verhandelt werden.

Bachmann war vor dem Amtsgericht in Dresden zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 80 Euro, insgesamt 9.600 Euro, verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 43-Jährige 2014 im Online-Netzwerk Facebook Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ beschimpft hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung wollte einen Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte auch wegen Bachmanns Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch verlangt.

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