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Konkurrenzdruck für Bürgerwindparks

Windkraft Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird sich ab 2017 der Druck erhöhen

Die Windbranche macht sich Sorgen um ihre Zukunft. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt es ab 2017 keine feste Vergütung mehr für den eingespeisten Strom. Die Betreiber der Windanlagen müssen dann Ausschreibungen gewinnen. Der Netzausbau soll außerdem dort begrenzt werden, wo zu viel Strom produziert wird, der nicht eingespeist werden kann.

Das Problem bei den Ausschreibungen: Vor allem kleine Betriebe fürchten die Konkurrenz internationaler Akteure. Für Mittelständler und örtliche Bürgerwindparks sei dies ein Problem, sagt Hermann Albers, der Präsident des Bundesverbandes Windenergie. „Die EEG-Novelle begrenzt den Ausbau der Windenergie ab spätestens 2019 deutlich auf 2.800 Megawatt. Diese massive Begrenzung des deutschen Marktes wird den Kostendruck erhöhen.“

René Mono vom Bündnis Bürgerenergie erklärt es an einem Beispiel: Für die Vorentwicklung einer Windenergieanlage mit einer Leistung von drei Megawatt fielen typischerweise 60.000 Euro an. Dieses Geld sei weg, wenn das Projekt den Zuschlag nicht erhalte. Für Eon, Innogy oder auch größere Stadtwerke sei dies zu verschmerzen, für eine Bürgerenergiegesellschaft nicht. „Wir müssen insbesondere befürchten, dass die hohe Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende –knapp 50 Prozent der installierten Windenergieanlagen sind bisher in Bürgerhand –drastisch zurückgehen wird“, sagt Mono.

Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) war vor 16 Jahren, jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie mit festen Vergütungen auf die Sprünge zu helfen. Mittlerweile ist Deutschland der wichtigste Markt für Windenergieanlagen und der größte Produzent von Windstrom in Europa, wie aus einer Studie der HSH Nordbank hervorgeht. (dpa)

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