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Meckervom Gericht

Silvester-MOB

So etwas kommt selten vor: Ihre Urteilsbegründung im Prozess um die Silvester-Übergriffe nutzte die vorsitzende Richterin am Hamburger Landgericht, Anne Meier-Göring, um Polizei und Staatsanwaltschaft eine Standpauke zu erteilen. Sie warf den ErmittlerInnen vor, mit fragwürdigen Methoden versucht zu haben, Täter zu präsentieren. Zuvor hatte die Jugendkammer die drei Angeklagten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen.

Im Verfahren ging es um eine 18-Jährige, die Silvester in St. Pauli von Männern bedrängt worden sein soll. Als sie sich Tage später bei der Polizei meldete, zeigten Beamte ihr Fotos, ehe sie eine Täterbeschreibung abgab. „Das halte ich nicht nur für unprofessionell, sondern für dramatisch“, sagte die Richterin. „Die Polizei wollte durch den öffentlichen Druck unbedingt Ermittlungserfolge zeigen.“

„Der verbale Rundumschlag der Richterin ist beschämend“, erklärten Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich und Polizeipräsident Ralf Meyer. Die Richterin habe mit ihrer Kammer schließlich den Prozess eröffnet und damit die Verurteilung der drei Angeklagten für wahrscheinlich gehalten. Die Haftbefehle seien vom Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt worden.

Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit: Im Sommer hatte Meier-Görings Jugendkammer die Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten aufgehoben, da sie nach Aktenlage keinen hinreichenden Tatverdacht mehr sah. Das Oberlandesgericht setzte die Haftbefehle nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder in Kraft. „Das war eine krasse Fehlentscheidung“, kritisierte Meier-Göring. „Das hat die Angeklagten drei Monate ihres Lebens und Hamburg viel Geld gekostet.“ kva

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