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Uwe Böhnhardt und der Fall Peggy: Doch ein Fehler?

Panne Ermittler prüfen, ob der DNA-Fund vor zwei Wochen auf eine Verunreinigung zurückgeht

MÜNCHEN taz | War es doch eine Verunreinigung? Vor zwei Wochen hatten die Staatsanwaltschaft Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken verkündet, eine DNA-Spur des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt bei der Leiche der neunjährigen Peggy K. gefunden zu haben. Es war eine Sensation. Einen Fehler schlossen Experten und das BKA mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ aus. Nun aber könnte genau dieser doch eingetreten sein.

Staatsanwaltschaft und Polizei teilten am Donnerstagnachmittag mit, dass „im Rahmen der Qualitätssicherung“ eine mögliche Fehlerquelle aufgefallen sei: Es gebe Anhaltspunkte, dass die Thüringer Ermittlergruppe, die in beiden Fällen mit der Spurensicherung betreut war, „teilweise identisches Spurensicherungsgerät“ verwendet habe. Die Ermittler hatten sowohl die Leiche von Uwe Böhnhardt als auch das Skelett von Peggy K. geborgen. K.s Leiche wurde im Juli in einem Thüringer Wald gefunden, der Mord ist bis heute ungeklärt.

Laut Medienberichten geht es bei dem Spurensicherungsgerät um einen markanten Meterstab. Dieser sei Ermittlern auf Fotos aufgefallen. Der Stab sei von seiner Beschaffenheit unverwechselbar. Möglicherweise sei mit diesem Gerät die DNA Böhnhardts übertragen worden.

Fragen aber bleiben. Zwischen beiden Polizeieinsätzen lagen fünf Jahre. Hielt sich eine mögliche Böhnhardt-DNA tatsächlich so lange an dem ­Meterstab? Die Behörden teilten nur mit, die DNA-Spur Böhnhardts werde derzeit „mit äußerster Genauigkeit überprüft“. Ein externes Labor soll nun das Messgerät untersuchen. Auch würden Zeugen zur Sicherung der DNA-Spur befragt. Schnelle Ergebnisse seien nicht zu erwarten: Die Ermittlungen seien „zeitaufwändig“.

Noch am Vortag hatte Richter Manfred Götzl im Münchner NSU-Prozess die Angeklagte Beate Zschäpe gefragt, welches Wissen sie zum Fall Peggy K. habe. Opferanwalt Mehmet Daimagüler hatte beantragt, alle Akten des Peggy-Verfahrens im Prozess beizuziehen. Konrad Litschko

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