: Im Knast wird nicht gefilmt
Justiz Zwei Insassen der JVA Tegel werden mit internem Arrest bestraft – sie hatten einen angeblichen Korruptionsfall öffentlich gemacht. Justizsprecherin: Strafe gilt nur dem unerlaubten Handygebrauch
Die Eilmeldung kommt aus dem Tegeler Knast: Die Insassen Timo F. und Benny L. seien „mit drakonischsten Disziplinarstrafen“ überzogen worden. Auf ihrer Homepage vermutet die Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO), F. und L. sollten mundtot gemacht werden. Justizsprecherin Claudia Engfeld dementiert.
In „Frontal 21“ (ZDF) waren F. und L. Anfang September als Kronzeugen für die angebliche Existenz eines von Beamten gesteuerten Schmuggelrings in der JVA Tegel aufgetreten. Es sei davon auszugehen, dass die Interviews in der Anstalt mit einem Smartphone aufgenommen worden seien, so Engfeld.
Handys sind im Knast aber verboten. Verstöße würden grundsätzlich mit einem vierwöchigen Freizeitarrest und Fernsehverbot geahndet. „Das ist das ganze normale Prozedere, das jeden Gefangenen in so einem Fall ereilt.“ Zwar seien bei den Zellendurchsuchungen bei F. und L. keine Handys gefunden worden. Der Fernsehbeitrag sei aber Indiz dafür, „dass sie ein Handy gehabt haben müssen“. Engfeld zufolge gehen F. und L. aber ganz normal ihrer Arbeit im Knast nach. Demgegenüber teilte die GG/BO mit, auch die Beschäftigungsverhältnisse der beiden seien storniert worden.
In dem ZDF-Beitrag berichteten F. und L. von einem kriminellen Netzwerk. Dagegen spricht Engfeld von einem „bedauerlichen Einzelfall“. Tatsächlich hatte F. der Anstalt schon im Mai Informationen zukommen lassen, die dann in Ermittlungen gegen einen Justizbeamten wegen Korruption mündeten. Die Akten liegen nun bei der Staatsanwaltschaft. Plutonia Plarre
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