Maas will Rehabilitierung und Entschädigung

Justiz Der Justizminister kündigt für Oktober ein Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller an

BERLIN dpa | Die Rehabilitierung Homosexueller, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt wurden, muss nach Ansicht der Grünen umfassend erfolgen. Der Schaden sei weit über Geld- oder Freiheitsstrafen hinausgegangen, erklärt der Abgeordnete Volker Beck. „Schon die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens konnte zur Vernichtung der bürgerlichen Existenz führen.“ Eine Entschädigung müsse alle Schäden „an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen“ berücksichtigen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will im Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Maas hatte im Mai eine Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen angekündigt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Ankündigung. Die frühere Strafverfolgung sei ein „monströser Schandfleck“ des deutschen Rechtsstaats, sagte LSVD-Sprecherin Gabriela Lünsmann. Die Regierungskoalition müsse das Gesetz noch dieses Jahr in den Bundestag einbringen, da viele Opfer bereits hochbetagt seien.