: Alt, krank, schwanger
Erfolge In diesen Fällen hat das Gesetz gegriffen
Alter
Ein promovierter Mann aus Thüringen bewarb sich auf eine Stelle als Produktionsleiter. Durch ein Versehen wurde ihm eine interne E-Mail des Arbeitgebers weitergeleitet: „Bewerber gleich aussortieren: Jahrgang 49 !!, keine Lust auf Ossi-Dr.“ – ein eindeutiges Indiz für Altersdiskriminierung. Die Firma erklärte sich bereit, 26.000 Euro Entschädigung zu zahlen.
Behinderung
Über ein Jahr suchte ein Vater einen Kindergartenplatz für seinen Sohn. Der Junge leidet an der Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose. Wegen des angeblich zu hohen Betreuungsaufwands hatte die Stadtverwaltung das Kind ohne Wissen der Eltern von der Warteliste für „normale“ Kindergärten gestrichen – dabei benötigte es lediglich bestimmte Enzyme zur Verdauung bei den Mahlzeiten. Mittlerweile hat der Vierjährige einen Kindergartenplatz.
Geschlecht
Der befristete Arbeitsvertrag einer schwangeren Altenpflegerin wurde nicht verlängert. Laut AGG liegt eine geschlechtsspezifische Diskriminierung auch vor, wenn an Schwanger- oder Mutterschaft angeknüpft wird. Nach Intervention der Antidiskriminierungsstelle wurde der Vertrag verlängert.
Religion
Mitarbeiter einer Stadtverwaltung wollten wissen, ob sie muslimischen Praktikantinnen das Kopftuchtragen untersagen könnten. Das Tragen einer Kopfbedeckung dürfe aber nicht aus rein unternehmerischen Gründen verboten werden, antwortete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gründe der Arbeitssicherheit könnten ein Verbot allerdings rechtfertigen. Im öffentlichen Dienst müssten ausschließlich Lehrerinnen auf das Kopftuch verzichten – wegen ihrer Neutralitätspflicht. Dinah Riese
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