: Thüringer Polizei speicherte Tausende Telefonate
SPITZELEI Seit 1999 sollen Gespräche aufgezeichnet worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt
Bereits seit dem Frühjahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt. Zwei Thüringer Staatsanwälte hatten Anzeige erstattet. Der MDR machte die vertraulichen Ermittlungen nun publik. Demnach könnte die Thüringer Polizei seit August 1999 Zehntausende Diensttelefonate mitgeschnitten haben. Damals wurde eine automatisierte Aufzeichnungsfunktion in bestimmten Apparaten installiert.
Legal darf die Polizei nur Notrufe über die 110 aufzeichnen. In Thüringen aber sollen auch interne Anrufe mitgeschnitten worden sein – darunter Telefonate mit Staatsanwälten, wahrscheinlich auch mit Justizbeamten oder Rechtsanwälten. Eine Dienstanweisung des Thüringer Innenministeriums von 1999 zur automatisierten Erfassung hatte das ausdrücklich untersagt. Laut der Staatsanwaltschaft wurden die Mitschnitte nach spätestens 180 Tagen gelöscht. Unklar ist deshalb, ob sich das Ausmaß der Mitschnitte noch aufklären lässt. Laut MDR sollen zu einzelnen Telefonaten aber auch Vermerke gefertigt worden sein. Das Mitschneiden sei seit Anfang Juli gestoppt.
Ein Sprecher des Innenministeriums sprach von einem datenschutzrechtlich schweren Verdacht. Dieser werde noch geprüft, eine „Massenüberwachung“ aber habe es nicht gegeben. Betroffen gewesen seien nur die Telefone von Dienstgruppenleitern. „Wir werden dafür sorgen, dass nur noch mitgeschnitten wird, was erlaubt ist.“
Seit vergangener Woche ist auch der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse eingeschaltet. „Das wird eine Großaufgabe“, sagte er. Nach dem ersten Eindruck handele es sich um ein „flächendeckendes Problem“. Seien Telefonate außerhalb von Notrufen aufgezeichnet worden, sei dies „rechtlich eindeutig nicht in Ordnung“.
Die Linksfraktion sprach bereits von massenhaften Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung. Die CDU teilte mit, es dürfe „nicht der Hauch eines Zweifels bleiben“, dass von Mitschnitten „nur aus guten sachlichen und rechtlichen Gründen Gebrauch gemacht wird“. Konrad Litschko
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